Pendlerpauschale / Werbungskosten bei 90 km Arbeitsweg? Rückerstattung Einkommensteuererklärung 2014
Hallöchen und guten Morgen,
ich wohne aktuell 18 km von meinem Arbeitsort entfernt und gebe dies natürlich auch bei der Steuererklärung mit an und bekomme knapp 480,00 € vom Finanzamt erstattet. (Freue ich mich natürlich sehr drüber.. :))
Mein Bruttokeinkommen: 2420 € kinderlos Steuerklasse 1 Kirchensteuer EV in Schleswig-Holstein
Nun werde ich Anfang des Jahres weg ziehen (Freund/Hund/gesundheitliche Gründe) und wohne künftig 90 km weit weg vom Arbeitsort.
Dies werde ich natürlich auch steuerlich angeben. Jetzt frage ich mich nur, was ich wohl so UNGEFÄHR vom Finanzamt zurück bekommen würde.
Rechnung bereits von mir: 0,30 € x 90 km x 230 Arbeitstage pro Jahr = 6.210,00 €
Der Höchstbetrag, den ich bei der Steuererklärung angeben darf, liegt aktuell wohl bei 4.500,00 €. Somit kann ich dann ja diese 4.500,00 € angeben, die dann auch Ausschlaggebend für die Berechnung meiner Rückzahlung sind...
Aktuell kommen ich auf 1242,00 €, die ich angeben kann (0,30 € x 18 km x 230 Tage) und bekommen, wie schon erwähnt, kanpp 480,00 € zurück.
Sonstige großartige Angaben hab ich übrigens nicht anzugeben. Nur der "übliche" Kleinkram (Kontoführung ..)
Ich finde im Netz nun kein "Rechner" der mir in etwa berechnen kann, wieviel ich nun vom Finanzamt zurück bekomme, wenn mein Arbeitsweg 90 km beträgt bzw meine Werbungskosten/Pendlerpauschale bei 4.500,00 € liegt...
Ich habe in einem Forum mal gelesen, dass man nicht mehr Geld vomFinanzamt zurück bekommt, als man selbst über das Jahr eingezahlt hat. Bei mir wären das 307,00 € mtl. die ich an Lohnsteuer zahle....so steht es zumindet auf meinem Gehaltszettel...
Dass meine Spritkosten den Rückerstattungsbetrag bei weitem übersteigen, ist mir durchaus bewusst aber für meine aktuelle Lebenssituation nehme ich das dennoch gern auf mich.
Kann mir jemand helfen?
Danke im Voraus :)
Julia
4 Antworten

Du schreibst du wolltest eine in " etwa Antwort " ! Nach deinen Angaben zahlst du ca 3000,- Lohnsteuern +Soli auch noch ,die bekommt man auch erstattet, Wenn?! . Unter Umständen sogar auch noch Kirchensteuer?! . Ich gehe somit mal von 3500,-€ gezahlte Steuern aus die du bei entsprechender Gegenrechnung zurückerstattet bekommen könntest. Logische Rechnung über dem "Daumen " bei 20km hast du 480,-€ erstattet bekommen. Somit dürften das bei 80km Arbeitsfahrweg dann ca 2000,-€ sein . Leider sind zwar vor kurzem die Steuerfreibeträge höher gesetzt worden aber die % bei den mindestsetzen (Höchtssetze die erreicht werden müssen) sind gleich geblieben sodas man ein genaueres berechnen manchmal nicht mehr so genau nachvollziehen kann. Im Allgemeinen gilt aber pro 100,-€ die du Gegen rechnen kannst, bekommt (kann) man 25,-€ in Casch wieder ( Zurückerstattet) bekommen . Einen genauen Berechner im Netz wirst du leider nicht finden sonst wären ja zum Teil Steuerberater überflüssig. Empfehlen kann ich dir auch noch , gib mal die neuen Fahrkm in deinem alten eventuellen PC Programm ein und gehe dann am Ende auf Steuer berechnen dann hast du schon eine fast eindeutige ca. Antwort. MfG Rudi

Der Höchstbetrag, den ich bei der Steuererklärung angeben darf, liegt aktuell wohl bei 4.500,00 €.
Nur, wenn du kein eigenes Kfz benutzt. § 9 Abs. 1 Nr. Einkommensteuergesetz:
Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt.

Oh, dann hab ich das wohl falsch gelesen...das ist ja gut zu wissen !! lieben Dank für die Antwort :)))

Also da du nicht konkrett Fragst hier meine sehr pauschale Antwort.
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Natürlich kannst du nur wieder kriegen was du eingezahlt hast! 2.Hol dir am besten das Wiso-Steuersparbuch (Programm) dieses hilft dir bei deiner Steuererklärung.
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Darf dir hier keiner eine konkrette Steuerberatung oder Hilfe geben da dies Verboten ist laut, da du nicht und §15 AO fällst: http://www.buzer.de/gesetz/1966/a27703.htm
Ansonsten wende dich einfach an einen Steuerberater, dieses kann dir helfen und da dein Fall nicht sehr groß scheint wird dieser bestimmt auch nicht so viel nehmen.

zu 1.) Eine konkrette Frage, du hast lediglich einen ist zustand beschrieben.
zu2.) Kein Kommentar da kein Bezug zu meiner Antowrt.
zu 3.) Dürfen wie erwähnt keine Steuerlichen Beratungen vorgenommen werden!
zu Danke.) Bitte :D

Hast du schon einmal eine Abrechnung darüber erstellt, was das Ganze jetzt mehr kostet. - Zeitaufwand für 2 x 90 km - Benzinkosten - Verschleiß am Pkw - Wertverlust ich glaube kaum, dass dies die popelige Steuererstattung aufwiegt.

habe nie gesagt, dass das günstig wird aber darum gehts mir ja auch gar nicht. Dass ich deutliche Mehrkosten habe, nehme ich derzeit - allein schon aus gesundheitlichen Gründen- in Kauf. Ich sehe mich ja auch nach einer Arbeit um, die dann näher an meinem künftigen Wohnort liegt aber wer weiß, wann ich eine neue Arbeitsstelle erhalte. Ist aber auch nicht meine eigentliche Frage gewesen..... ich möchte nur wissen, wieviel "popelige Steuererstattung" ich in etwa erwarten KÖNNTE...
Trotzdem danke für deine schnelle Antwort :)