Pendeln zwischen Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz... Spritkosten von der Steuer absetzen möglich?
Hallo zusammen!
Ich bin in folgender Situation:
Ich habe bis vor einem Jahr wegen meiner Arbeit in Nordrhein Westfalen gewohnt, mein Elternhaus befindet sich in Sachsen. Als ich noch in NRW gewohnt habe, habe ich meine dortige Wohnung als Nebenwohnsitz angemeldet und mein Hauptwohnsitz blieb weiterhin mein Elternhaus, obwohl ich mich für den Großteil der Zeit in NRW aufgehalten habe und nur an den Wochenenden nach Hause gefahren bin.
Diese Heimfahrten konnte ich so immer bei der Steuer geltend machen und es gab damit auch keine Probleme.
Nun bin ich vor einem Jahr nach Bayern gezogen und das Melderecht sieht hier vor, dass der Hauptwohnsitz dort sein muss, wo man sich den Großteil der Zeit aufhält. Und da ich nun in Bayern arbeite und ja schlecht sagen kann, dass ich jeden Tag nach hause nach Sachsen fahre, musste ich wohl oder übel meinen Hauptwohnsitz auch in Bayern anmelden. Mein Elternhaus habe ich nun als Nebenwohnsitz angegeben.
Besteht für mich noch irgendeine Möglichkeit, um die Benzinkosten für meine Heimfahrten bei der Steuer geltend zu machen, obwohl mein Hauptwohnsitz nun in Bayern ist und ich zu meinem Nebenwohnsitz pendele? Denn in diesem Sinne ist es ja leider keine "Heimfahrt" mehr.
Haben wir hier jemanden, der sich mit der steuerlichen Situation in dem Fall auskennt oder der in einer ähnlichen Situation ist?
Danke für eure Antworten!
4 Antworten
Wenn Du glaubhaft machen kannst, dass Dein Lebensmittelpunkt in Sachsen ist, kommt doppelte Haushaltsführung in Betracht.
Ehepartner in Sachsen wäre ideal, der bloße Wunsch, die Eltern zu besuchen, reicht auf keinen Fall.
Schade. :(
Die Anmeldung bei der Gemeinde hat steuerrechtlich keine Auswirkung. Man kann also beim Lebensmittelpunkt mit dem Zweitwohnsitz gemeldet sein (wichtig auch zu wissen, wenn man Zweitwohnungsteuer sparen möchte).
Im Steuerrecht kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an, also z.B. Nähe zur Familie oder auch Vereinszugehörigkeit, wie TomRichter schon andeutete.
Für die Fahrten zwischen Arbeitsort und Zweitwohnsitz fallen keine Vergnügungssteuern an.
Na ja, wenn schon kein Ehepartner, dann vielleicht bei der Freiwilligen Feuerwehr und beim örtlichen Kleintierzüchterverein?