PAYBACK - SEHEN WAS UND WO MAN EINGEKAUFT HAT?

3 Antworten

Die Daten sind vertraulich und dürfen nicht weitergegeben werden. Wenn beispielsweise die Polizei die Daten (wofür auch immer) benötigen würde, würden sie sie sicher bekommen. Dass das Finanzamt das sieht halte ich aber für unrealistisch.

Du schätzt die Rechte der Steuerfahndung anders ein, als die der Polizei?

@jurafragen

Ja tu ich. Ist aber sicherlich auch von der Größe des Falls abhängig. Ich habe in diesem Gebiet aber zum Glück bisher keine Erfahrungen gemacht ;)

@fuss132

Bei mir wüßten sie nicht einmal, daß die Karte mir gehört - ich bin gar nicht registriert ;)

Außer ein paar Einkäufe in einem großen Supermarkt und ein paar Tankstellen ist auch nichts dabei. Ein Profil könnte man davon schlecht erstellen.

Das Finanzamt interessiert sich für deine einkäufe NICHT: es geht nur um marketingstrategien: wer bei rewe und c&a genügend geld ausgibt,  der könnte für die terrorkom als Handykunde oder für bestimmte andere angebote(pay-tv) interessant sein.

das Finanzamt

Das mußt Du uns mal erklären. Um die paar lächerlichen Punkte wird es kaum gehen. Wenn aber im Zuge einer Steuerfahndungsmassnahme überprüft werden soll, wieviel Geld der Steuerpflichtige zur Verfügung hatte, dann gibt es kein Bankgeheimnis oder ähnliches mehr.