Pavilon an Grundstücksgrenze

2 Antworten

Meine Eltern haben vor Jahren ein Gartenhaus ca. 1 Meter von der Grundstücksgrenze zum Nachbarn gebaut, da hätte er theoretisch Ärger machen können, aber man konnte sich einigen (ist in Hessen). Generell gilt, so meine ich mich zu erinnern, dass ein gewisser Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden muss. Du kannst dich auf jeden Fall in deinem örtlichen Rathaus (oder Bauamt, bin mir jetzt unsicher, aber im Rathaus kann dir geholfen werden) nach den genauen Regelungen informieren.

Nein. Auch "Pavillions" sind Gebäude, die Abstandsflächen nach Landesbauordnung einhalten müssen. Und in einem Bebauungsplan können "Nebenanlagen" wie Pavillions grundsätzlich ausgeschlossen sein.

Also: Schreiben an Bauaufsicht, die müssen sich drum kümmern.