Pause abgezogen, obwohl nicht gemacht - rechtens?

10 Antworten

Wenn der Betrieb eine Pause vorsieht und die Zeit abzieht, muss auch die Möglichkeit bestehen, die Pause zu machen.

Pause heißt außerdem, dass man sich in dieser Zeit vom Arbeitsplatz entfernen kann und nicht für "Herbeirufarbeit" zur Verfügung stehen muss.

Du darfst also gerne zur nächsten Pause ankündigen, dass du jetzt Pause machst, rausgehst und in 30 Minuten wieder da bist. Wenn dann der Betrieb ins Stocken kommt, wird man sich bestimmt schnell Gedanken machen wie man das regeln kann. Entweder wechselweise Pause von verschiedenen Kollegen nacheinander, so dass immer einer zur Verfügung steht, oder indem man die Tür verschließt und keine Kunden reinlässt.

So etwas sollten dann auch alle betroffenen Kollegen machen, und nicht nur einer.

Der Grund liegt im Arbeitszeitgesetz.

Der Arbeitgeber muss jedem Arbeitnehmer, der 6 Stunden oder länger arbeitet, mindestens eine halbe Stunde unbezahlte Pause gewähren. Immer, ohne Ausnahme. Wenn er es nicht tut, macht er sich strafbar.

Im Umkehrschluss heißt das, dass der Arbeitnehmer diese Pause eben auch nehmen muss.

Deshalb ziehen die Zeiterfassungssysteme diese Pause immer gleich mit ab. Dann muss der Arbeitnehmer nicht extra ausstempeln und der Arbeitgeber ist auf der sicheren Seite.

Das Gesetz gibt es nicht ohne Grund, deshalb rate ich dir, tatsächlich eine Pause zu machen. Die brauchst du, auch wenn du davon im Moment nichts wissen willst. Auf lange Sicht ist sie unabdingbar. (Bin selber manchmal so ein Workaholic - geht aber nicht ewig gut, deine Konzentration lässt nach, Stress schleicht sich ein).

Wenn du die Pause z.B. in zwei Etappen a 15 Minuten machst, geht das natürlich auch. Wann du Pause machst, ist bei euch ja offenbar nicht vorgeschrieben - gewöhn dich am besten an feste Zeiten, dann wird es einfacher, daran zu denken.

 

Die Pause wird vom Arbeitgeber absolut zu Recht abgezogen, weil sie nach dem Arbeitszeitgesetz (==> siehe dort) vorgeschrieben ist, und eine Mindestpause darstellt.

Sie muss gewährt und genommen werden, ansonsten verstoßen beide (!) Vertragsparteien gegen das ArbZG.

Wie andere Ratgeber schon geschrieben haben, muss der Arbeitgeber die Möglichkeit der Pause einräumen. Ein Verzicht auf die Mindestpause ist nicht möglich! Insofern ist natürlich auch keine Bezahlung einer nicht genommenen Mindestpause möglich.

Des Weiteren muss man während der Pause nicht im Betrieb anwesend sein - man kann das Gebäude verlassen und z.B. spazieren gehen.

Das hängt von einer etwaigen Betriebsvereinbarung und was da drin steht.

Viele BV beinhalten sinngemäß: Die Pausend SIND zu nehmen. Pausenzeiten werden abgezogen, auch wenn sie nicht genommen werden.

Mit diesen Regelungen möchte man erreichen, dass die Mitarbeiter auch wirklich die Pausen nehmen. Denn wenn sie sie sowieso abgezogen bekommen, macht es keinen Sinn, auf sie zu verzichten.

Sollte in deinem Betrieb die Situation vorherrschen, dass die Vorgesetzten dich die Pause nicht nehmen lassen oder die Pausen sonstwie nicht genommen werden können, solltest du mal mit dem Betriebsrat sprechen.

man ist eben vom gesetz her verpflichtet 30 min pause zu machen, wenn du dann durcharbeitest, ist es eben deine schuld und du mußt es mit dem Arbeitgeber klären