Pause abgezogen obwohl ich keine gemacht habe?

7 Antworten

Eine Pause ist arbeitsrechtlich nur dann eine Pause, wenn man gänzlich von der Arbeit beftreit ist, notfalls auch den Arbeitspaltz verlassen kann und nicht auf Abruf bereit stehen muss, wenn zum Beispiel ein Kunde kommt.

Um das zu gewährleisten, wenn außer dir niemand da ist, bleibt dir nichts anderes, als die Tür zu schließen und ein Schild "Pause" hinzuhängen.

Frag doch deinen Chef, ob er damit einverstanden ist oder eine andere Lösung hat. Die Zeit abzuziehen, obwohl keine Möglichkeit zur Pause war, geht auf jeden Fall nicht.

Richtig!

Wenn der Arbeitgeber es dem Arbeitnehmer nicht ermöglicht, seine Pause tatsächlich zu nehmen, dann darf er ihm die Pausenzeit nicht trotzdem abziehen, sondern muss sie dem Arbeitnehmer bezahlen!

Es muss irgendeine Möglichkeit geben, damit du deine halbe Stunde machen kannst, weil man keine 7-8 Stunden ohne Pause durcharbeiten darf.

Sprech deinen Arbeitgeber mal drauf an, wie das gehen soll, wenn du nicht einfach von der Kasse weg kannst.

I'm Zweifelsfall ganz einfach. Pause machen. Dann ist halt keiner an der Kasse. Bei einem 450€ Problem ist man nicht in der Gehaltsklasse das man sich Gedanken zu den Problemen des Arbeitgebers machen muss.

Du hast Deine Pausenzeiten zu nehmen und der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, dass die Pausenzeiten eingehalten werden. Er muss dann dafür sorgen, dass andere dann in der Zeit an der Kasse stehen,.

Per Gesetz ist er verpflichtet dir eine Pause einzuräumen. Aus diesem Grund zieht er dir diese auch korrekterweise von den Stunden ab. Damit sichert er sich bei einer Überprüfung ab. Anders kann er nicht reagieren.

Du solltest dir dann allerdings dir deine Pause auch nehmen. Egal wie. Und wenn die Leute an der Kasse verhungern. Ist sein Problem. Alternativ: Lass es dir schriftlich von deinem Chef geben!!!

Was soll ich mir schriftlich geben lassen???

@Anchor1205

z. B. Wenn er dich gebeten hat aufgrund des hohen Kundenaufkommens weiterzuarbeiten

@Blubblerblase

Das wird er nicht tun, weil der dann gegen das ArbzG verstößt, welches dafür Bußgelder und sogar Haftstrafe vorsieht.

Anm.: Es ist schlichtweg unmöglich, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestpause zu umgehen!

@verreisterNutzer

Richtig. Daher hat er auch die Zeitgutschrift nicht gewährt. In diesem Fall würde ich - bei eventuell Arbeitsanweisung - eine Notiz verfassen und entsprechende Zeitprotokolle führen. Alternativ (wenn man es sich erlauben kann) die Arbeit für 30 min ruhen lassen.

@verreisterNutzer
Es ist schlichtweg unmöglich, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestpause zu umgehen!

Was soll das denn heißen?!?

Tatsächlich geschieht das im wirklichen Leben doch ungezählte Male!

@Familiengerd

Die Pause wird dir immer abgezogen. Ob du arbeitest oder nicht bleibt dir überlassen. Dennoch ist eine gesetzliche Vorschrift.

@Blubblerblase

Nein, das bleibt - juristisch gesehen - nicht dem Arbeitnehmer überlassen: Nach dem Gesetz muss er die Pause nehmen.

Wird ihm das vom Arbeitgeber unmöglich gemacht, kann der Arbeitnehmer die Bezahlung dieser Zeit fordern!

@Familiengerd

Der AN hat seine 30 Minuten Pause. Das ist Fakt. Wie er diese verbringt, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Eine Bezahlung kann der AG nicht übernehmen, da dies juristisch nicht vorgesehen ist.

@Blubblerblase

Das ist schlicht und einfach falsch!

Wenn es dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber schlicht und einfach unmöglich gemacht wird, seine gesetzlich vorgeschriebene Pause auch tatsächlich zu nehmen, dann hat der Arbeitnehmer nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 612 "Vergütung" Anspruch auf Bezahlung dieser Zeit!!

@Blubblerblase

Ergänzung:

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer auch die tatsächliche Möglichkeit einer Pause auch einzuräumen.

Tut er das nicht - ist es dem Arbeitnehmer also objektiv nicht möglich, seine Pause zu nehmen -, hat der Arbeitnehmer nach dem genannten Paragraphen einen Anspruch auf Bezahlung dieser Zeit, die er als Pause nicht nehmen konnte.

@Familiengerd

Was aber nichts zur Sache tut, weil er AN hier die Möglichkeit hatte.

Und Ergänzung: Wenn du was zu sagen hast, macht das in deiner eigenen Antwort.

@Blubblerblase
Was aber nichts zur Sache tut, weil er AN hier die Möglichkeit hatte.

Nach Aussage des Fragestellers aber eben nicht!!

Wenn du was zu sagen hast, macht das in deiner eigenen Antwort.

???

Ich kommentiere hier eine Aussage von Dir!

@Familiengerd

Eben falsch. Der Vorgesetzte hat eindeutig gesagt dass sie selber Schuld sein, wenn sei keine Pause macht. Die individuelle und subjektive Einschätzung der Unterbesetzung des AN ist irrelevant, da der AG ihr keine Riegel bzgl. einer Pause gemacht hat.

Und nun kommentiere deinen eigenen Müll. Die anderen User hatten schon recht, dass du mit deinem neuem Account auch nicht besser agierst als früher.

@Blubblerblase

Da ich gerade zufällig auf Deinen unsinnigen Kommentar stoße:

Eben falsch. Der Vorgesetzte hat eindeutig gesagt dass sie selber Schuld sein, wenn sei keine Pause macht. Die individuelle und subjektive Einschätzung der Unterbesetzung des AN ist irrelevant, da der AG ihr keine Riegel bzgl. einer Pause gemacht hat.

Das ist Quatsch!

Das reicht aber nicht. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auch objektiv die Möglichkeit zur Pause geben.

Der Arbeitgeber wäre ja sonst "fein raus": Der Laden ist nur mit 1 Person besetzt, ständig kommen Kunden, der Arbeitnehmer kann gar keine Pause machen - und der Arbeitgeber redet sich mit einem solchen Blödsinn, wie Du in hier postulierst, raus?

Die anderen User hatten schon recht, dass du mit deinem neuem Account auch nicht besser agierst als früher.

Welche "anderen User"? Und welcher "neue Account"?

Und nun kommentiere deinen eigenen Müll.

Wer hier Müll zu arbeitsrechtlichen Fragen schreibt, lässt sich ja leicht an den Antworten überprüfen - da stehst Du aber ganz schön übel da!

Im Übrigen ist das alleine meine Entscheidung, wann ich selbst eine Antwort schreibe oder nur kommentiere, weil irgend ein ahnungsloser User arbeitsrechtlichen Unsinn schreibt - ob es Dir nun passt oder nicht!

Alleine an der Kasse stehen wenn es brechend voll ist, und dann soll ich einfach in Pause gehen?

Ja.

Wer soll denn dann bitte die Leute bedienen.

Das ist nicht dein Problem, sondern das deines Vorgesetzten. Im schlimmsten Fall bist du derjenige, der am Ende gegen das Gesetz verstößt. Nach 6 Stunden Arbeit ist der Arbeitgeber verpflichtet dir eine Pause zu geben, aber du hast auch die Pflicht sie zu nehmen. Was du beschreibst klingt nach freiwilligem Verzicht.

... welcher gemäß dem Arbeitszeitgesetz nicht zulässig ist!

Wird die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestpause (man könnte sie auch als "Zwangspause" bezeichnen) nicht genommen, verstoßen beide Vertragsparteien gegen das ArbzG.

Anm.: Das ArbzG sieht bei beharrlicher Weigerung durch den Arbeitgeber Bußgelder bis zu 15.000,- Euro oder sogar Haftstrafe vor.