Pauschalreise Stornieren - noch keine Reisebestätigung?

3 Antworten

Hallo,

da es offenbar bei deiner letzten Frage noch nicht verstanden wurde.

Die Vorkassezahlung entspricht hier der Anzahlung. Eine Anzahlung wäre aber erst nach Buchung fällig, wenn auch ab dem Moment der Buchung sofort. Man will aber sicher sein, die Anzahlung schon zu haben, bevor man die Buchung überhaupt platziert, weil du eine schlechte Bonität hast.

Die Frist der Angebotsbindung ergibt sich entweder aus dem Schriftverkehr oder aus dem Gesetz. Das Gesetz legt hier aber nur fest, dass die Üblichkeit der Dauer anzusetzen ist, wenn keine konkrete Dauer vereinbart ist. Bei E-Mail Schriftverkehr wird 1-3 Tage meist als üblich angesehen.

Wenn der Preis sich ändert stehen sich zwei unterschiedliche Willenserklärungen gegenüber und somit ist kein Vertrag zustande gekommen.

LG, Chris

Das heißt, obwohl ich keine Bestätigung habe, ist mit der Anzahlung / Vorauszahlung ein Vertrag zustande gekommen?!

Ich glaube aber, das es aidu recht egal ist, was gesetzlich geregelt ist, denn ich habe nunmal auch kein Sicherungsschein bekommen. Eigentlich habe ich nur zwei Emails bekommen, eine das ich eine Buchung wünsche und eine, das die 302 Euro haben wollen, sonst tun die nichts...

@Maribo0689

Das heißt, obwohl ich keine Bestätigung habe, ist mit der Anzahlung / Vorauszahlung ein Vertrag zustande gekommen?!

Ja, die Mail von aidu ist eine Willenserklärung unter Vorbehalt der Verfügbarkeit. Durch die Überweisung (konkludentes Handeln) ist der Vertrag zustande gekommen.

Einen Sicherungsschein erhält man halt in der Regel mit der Buchungsbestätigung. Allerdings bin ich der Ansicht, wenn Vorkassezahlung gefordert wird, müsste auch der Sicherungsschein im Vorfeld generiert werden... dazu kann ich aber nichts sicheres sagen, da sowas bei uns im Reisebüro nicht vorkommt.

Daher die Empfehlung... nächstes Mal ins Reisebüro gehen.

Preisänderung sind nur in einem recht engen Rahmen möglich. Seit 2017 sind meines Wissens 8 Prozent das, was man akzeptieren muss, aber auch nur, wenn die Preiserhöhung maximal 20 Tage vor Reiseantritt erfolgt. Die Preisänderung muss zudem begründet sein.

Hinsichtlich der Reisebestätigung - hast du wirklich noch keine bekommen? Solche Dinge verschwinden leider nur all zu schnell im Spamordner. Prinzipiell kommt es erst mit Annahme durch den RV zu einem Vertrag.

Eine Buchungsbestätigung seitens Ab-In-Den-Urlaub.de bzw. dem Tochterunternehmen gibt es nicht, obwohl bis jetzt automatisch bei Outlook.de deren Mails in Spam Ordner landen ;-)

Dann kann ich mir ja schon mal sicher sein, das die 8% draufschlagen werden *gg*

Ich finde es eine Frechheit, das ich verbindlich eine Buchung mache und dann hingehalten werde ... Da sieht man doch, wie wichtig der Kunde ist ;-)

Du meinst ist die EU-Pauschalreiserichtlinie, mit der unter bestimmten Bedingungen diese Preiserhöhungen möglich sind. Diese tritt aber erst am 01.07.2018 in Kraft.

@Funfroc

Stimmt, ist ja noch gar nicht so weit. Ändert am Ergebnis aber relativ wenig, da dennoch geringe Preisänderung bei rechtzeitiger Mitteilung idR zu akzeptieren sind, auch wenn dieses gering derzeit meiner Erinnerung nach regelmäßig nur bei 5% liegt.

So, das Thema dürfte sich erledigt haben. Gestern Nachmittag wurde mir die Reise telefonisch bestätigt um dann ein paar Stunden später eine Stornierung zu erhalten.

Das ist ein Umgang mit dem Kunden ...