Wie lange hat die Berufsgenossenschaft Zeit, um auf einen Widerspruch zu antworten?
Hallo, einen guten Tag wünsche ich,
hier meine Frage: ich habe 2012 einen Arbeitsunfall erlitten, war 6 Monate krank, lief aber auch alles über die BG. Danach kam ein Ablehnungsbescheid, darauf antwortete ich aber innerhalb von 2 Wochen und legte Widerspruch ein.
2016: wieder ein Arbeistunfall (seit ca. 3 Monaten krank, wegen der gleichen Sache), nun soll ich zu einem Vertrauensarzt.
Dies ist ja alles soweit okay, nur habe ich nach meinem Widerspruch im Jahr 2012 nichts mehr von der BG gehört, da es aber jetzt wieder zu einem AU kam, wird jetzt geprüft, ob der Unfall vom Jahr 2016 einen Zusammenhang mit dem Unfall aus dem Jahr 2012 hat.
4 Jahre hatte die BG Zeit, um den Widerspruch aus dem Jahr 2012 zu bearbeiten!
Meine Frage: darf die BG überhaupt noch sagen:,,ne war kein Arbeitunfall!" Oder ist das verjährt? Wird das jetzt automatisch als Arbeitsunfall gewertet? Denn ich habe ja auch ohne Fristsetzung nur ein Jahr Zeit um Widerspruch einzulegen, tu ich dies nicht, ist es eine stillschweigende Zustimmung. Die Berufsgenossenschaft hatte aber jetzt sogar 4 Jahre Zeit und bis heute kam nichts!