Passivhaus wärme?

6 Antworten

Es scheint wohl nur ein PH auf dem Papier zu sein, was sehr häufig der Fall ist.

Wenn der Vermieter für den PH-Standard Fördermittel in Anspruch genommen hat, liegt hier vermutlich Subventionsbetrug vor, was sich leicht nachweisen ließe.
Dem Mieter nutzt das jedoch relativ wenig, da sein einziger Anspruch in angemessenen Raumtemperaturen besteht, sofern der PH Standard nicht im Mietvertrag vereinbart wurde. Ohne separate Vereinbarungen der Raumtemperaturen im Mietvertrag, gelten hier die RT nach DIN 12831.

Zusätzliche E-direkt Stromheizung erhöht die Verbrauchskosten exorbitant. Zudem, wie erfolgt hier die WW-Bereitung?

Warum Mieter sich nicht vor Vertragsabschluß die Berechnung der Heizungsanlage sowie die zu erwartenden Heizkosten vorlegen lassen, ist mir ein absolutes Rätsel.

Warum Mieter sich nicht vor Vertragsabschluß die Berechnung der
Heizungsanlage sowie die zu erwartenden Heizkosten vorlegen lassen, ist
mir ein absolutes Rätsel.

Weil dann meistens andere Interessenten den Vorzug bekommen.

@bwhoch2

Korrekt, infolge der Konkurrenzsituation hinsichtlich bezahlbarem Wohnraum, werden weniger potente Zahler (Kaltmiete) in die Ecke gedrückt und müssen bei den tatsächlichen Nebenkosten (Hzg, WW) teilweise mit exorbitanten Verbrauchskosten für Hzg, WW nachträglich leben müssen.
Ein Übel für die Masse der Bevölkerung mit durchschnittlichem Einkommen, welches andererseits, politisch sanktioniert, die Kassen der skrupellosen Vermieter füllt.

https://www.oxfam.de/

https://www.youtube.com/watch?v=Xdwqu88cY3g

Hallo!

Ein Heizregister ist kein Ersatz einer Heizung und hat letztendlich damit auch garn nichts zu tun. Dieser soll nur z.B. die Frischluft vor dem Einblasen in die Wohnräume leicht anwärmen. Oder die Steuerungsgeräte vor zu kalter Außenluft schützen.

Ein modernes Passivhaus hat i.d.R. immer eine Fußbodenheizung.

Mein Tipp:
Messe die Temperatur über einen längeren Zeitraum und notiere die gemessenen Grad. Danach kannst du deinen Vermieter noch einmal mit den Ergebnissen konfrontieren. Sollte sich keine Besserung einstellen, kannst du (nach Rücksprache mit einem Anwalt) die Miete kürzen.

Gruß
Falke

Wenn nachträglich aus Kostengründen auf Heizflächen verzichtet wird, kann man nicht erwarten, die betreffenden Wohnräume auch auf behagliche Temperaturen heizen zu können. Der Vermieter ist verpflichtet dafür zu sorgen, daß die Wohnräume auf Mindesttemperaturen beheizt werden zu können. Ist das nicht der Fall, so muß er mit einer Mietminderung bist zur Abstellung des Mangels rechnen. Um diese berechtigten Forderungen durch setzen zu können ist es ratsam, daß Ihr einen Fachanwalt zu Rate zieht. Einen Alleingang ohne rechtlichen Beistand würde ich nicht empfehlen, da das Mietrecht viele Fallstricke bietet, die Euch teuer zu stehen kommen könnten. Nach meiner Meinung ist es aber empfehlenswerter sich eine neue Wohnung oder ein neues Haus zu suchen, denn mit einer so zusammen geschusterten Lösung kann es nicht funktionieren. Gerade Passivhäuser müssen genauestens geplant werden und auch die Bauausführung muß genauestens den Plänen folgen, ansonsten sind hier Probleme vorprogrammiert, die im Nachhinein nicht oder nur unter hohen Kosten zu lösen sind.

Da sind ja wieder mal einige nicht qualifizierte Antworten dabei, weshalb ich wieder einmal ganz Grundsätzliches klar stellen muss (Ich bin Passivhausplaner und -Trainer):

Also ein Passivhaus mit herkömmlicher, träger Fußbodenheizung (Wasser als Wärmeträger unter/im Estrich verlegt) ist eine sehr ungünstige Konstellation, da ein Passivhaus eine schnell regelbare Heizung benötigt und die Energiedichten in einer Fußbodenheizung an Knotenpunkten schnell viel zu hoch werden können. Daher nimmt man i.d.R. das Heizregister der Luft zum Heizen. Das ist nicht der Ausnahmefall, sonder der Regelfall und schon fast die Definition des Passivhausstandards: das Haus muss so gut gedämmt und gedichtet werden, dass mit der Luft geheizt werden kann, was ca. 10 W/m² Heizlast und 15 kWh/m²;a Heizwärmebedarf bedeutet. Da mit diesem System kaum unterschiedliche Temperaturen erzeugt werden können, gibt es dafür im Bad dann doch noch eine zusätzliche Heizquelle, z. B. einen Badheizkörper, oft elektrisch.

zu unserem Problemfall; mögliche Ursachen und Lösungen:

a) ist überall zu kalt, kann es an einem a1) defekten Heizregister a2) zu schlechter Gebäudehülle liegen, so dass die Heizleistung nicht ausreicht oder a3) ungünstige Konstellation, insofern, dass ein Passivhaus nur zu 1/3 aktiv und 2/3 passiv, intern und solar beheizt wird. Bleiben die 2/3 aus (Abwesenheit der vollen Belegung der Wohnung und bedecktes mittelkaltes Wetter) und die installierte Heizlast ist sehr knapp bemessen, kann es sein, dass die Normtemperatur nicht ausreicht, die die Passivhäusler (m.E. zu niedrig) mit 19°C auslegen.

Die schnell abfallende Temperatur von 17 auf 16 °C deutet auf a1 hin. Ausreichend hohe Temperaturen im knackig kalten, sonnigen Wintertagen auf a3 und ansonsten auf a2 hin.

b) ist ist nur in einigen Räumen zu kalt, dann könnte es b1) an einer Auslegung nur für das Gesamtgebäude, nicht pro kritischen Raum = Fehler liegen oder dass die Luftmenge in dem Raum nicht stimmt oder dass der Kanal zum Raum ungedämmt zu lang durch das Gebäude geht oder dass der Raum eine Wärmebrücke als Baufehler hat

Ich würde als Erstes (nachdem ich mir die Berechnung angeschaut habe) Luftmengen und Temperaturen der Lüftungsanlage messen, dann ein Luftdichtigkeitstest für die Räume mit thermographischer Unterstützung durchführen.

Schlagen Sie doch diese Vorgehensweise dem Vermieter vor, bevor Sie einen Rechtsstreit mit ihm eingehen und stellen einfach mal 1-2 E-Radiatoren auf und vereinbaren einen Abschlag für den zusätzlichen Stromaufwand mit Ihrem Vermieter.