Partner zieht ins Ausland. Sorgerecht

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hier ist ausschlaggebend wie die mutter den 14 tägigen umgang finanzieren will und wie sie das zeitlich umsetzen wird. - angenommen sie ist diejenige die wegzieht.

ja der vater kann klagen und kind gleichzeitig einbehalten beim nächsten umgang. wenn er nachweisen kann, dass er ein schlüssiges betreuungskonzept hat und kind die gewohnte umgebung erhält, dann darf mutti allein umziehen und unterhalt zahlen.

Das kommt sicher auf die sozialen Umstände im Ausland an (Job, Versorgung etc.) und auf das Alter der Kinder. Sind sie schon. Älter ist die Wahrscheinlichkeit denke ich viel höher das die Person die in Deutschland bleibt das Sorgerecht erhält.

Ja, dem Kind kann die Ausreise verwehrt werden.

Es spielt eine Rolle, ob sie da aus reinem Vergnügen oder wegen einer Arbeit hinzieht. Wegen eines Jobs wird so eine Reise viel eher genehmigt.

Kann der Vater denn das Kind nehmen?

Das Sorgerecht kann doch bei beiden bleiben, ich sehe da jetzt kein Problem.