Parkverstoß-Abzocke
Hallo,
ich benötige einen Rat wie ich mich jetzt verhalten soll. Vielleicht kann mir ja einer weiter helfen.
Meine Frau hat im August 2013 hinter dem Kaufhaus Wagener in Weidenau auf einen unbeschrankten Parkplatz geparkt. Es handelt sich um ein relativ großen Parkplatz bei diesem man einen Parkschein am Parkscheinautomat ziehen muss. Meine Frau hat auch wie es sich gehört einen Parkschein um 11:46 Uhr gezogen und diesen gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe auf der Fahrerseite abgelegt. Sie durfte also laut Parkschein bis 12:46 Uhr dort parken. Sie hatte sich beim Kaufhaus Wagener am Pommesbudenstand eine Currywurst gekauft. Als sie zum Auto zurück kommt hängt ein Parkverstoßzettelchen von der Fa. Park & Control hinter dem Scheibenwischer. Das sogenannte Knöllchen wurde um 11:53 angefertigt. Darauf stand 30,00 Euro Strafe, da keine Parkscheibe benutzt wurde und man auf Privatgelände des Kaufhaus Wagener steht und keine Parkscheibe benutzt hat.
Auf dem gezogenen Parkschein vom Parkscheinautomat konnte man ganz genau erkennen das die Uhrzeit 11:46 betrug als das Auto abgestellt wurde.
Ich als Halter habe natürlich die Strafe nicht bezahlt und abgewartet was passiert. Heute habe ich ein Brief ( Mahnung ) mit einer Zahlungsaufforderung von einem Inkassobüro bekommen. Ich soll nun folgendes bezahlen: 30,00 Euro wegen Parkverstoß ( keine Parkscheibe benutzt); Mahnkosten von 10,00 Euro; Kosten für Halterauskunft 5,10 Euro. Und 0,29 Euro ( 29 cent ) Zinsen. Das macht zusammen 45,39 Euro. Ist das nicht eine frechheit. Noch dazu das irgendein Büro beim Straßenverkehrsamt eine Halterauskunft für 5,10 Euro bekommt. Wo ist denn dabei der Datenschutz der hier im Land ganz groß geschrieben wird. Ich meine, wenn das Knöllchen von einem Ordnungsamt kommt, ist das noch was anderes, das ist ja auch eine Behörde. Aber doch nicht die Fa.Park & Control.
Ich muss dazu sagen, das Jahrelang das Parken auf dem gesamten Parkplatz hinter dem Kaufhaus Wagener nur mit gezogenem Parkschein erlaubt war. Jetzt ist aber seit kurzem das unmittelbare Parken hinter dem Parkhaus mit Privatparkplatz ausgeschildert, auf der Beschilderung steht das nur Kunden mit hinterlegter Parkscheibe dort parken dürfen. Ich meine, Kunde war meine Frau ja auch an der Pommesbude von Wagener.
Ich würde mich sehr freuen wenn mir hier ernsthaft einer einen guten Rat geben könnte.
Lieben Gruß der Halter des Fahrzeugs
6 Antworten
Im Zweifel hat diese Firma einen Vertrag mit der Firma Wagener und somit einen entsprechenden Auftrag, deren Rechte durchzusetzen.
Wenn du also zunächst einmal nicht zahlen möchtest, dann solltest du eine Regelung mit der Firma Wagener suchen.
Weder gegenüber der Fa. Wagner, noch gegenüber der Fa . Park & Control, den Inkassounternehmen und dem von der Fa. beauftragten Rechtsanwalt. Nein.
Erst wenn der Mahnbescheid vom Gericht kommt, wird darauf reagiert und der Forderung insgesamt widersprochen
Der real.- hier im Ort macht das neuerdings auch.
Hab gerade letzten Samstag mit ein paar Kumpels eine nette Protestaktion gefahren.
Kommt am besten an Samstagen, noch besser an Samstagen vor einem langen Wochenende, also wenn richtig viel los ist, und am besten kurz vor Schluß.
Als erstes haben wir uns jeder zwei Einkaufswagen genommen.
Natürlich nicht mit nem Euro ausgelöst, sondern mit ner Unterlegscheibe.
Die haben wir dann mit möglichst VIEL und möglichst UNTERSCHIEDLICHEM KLEINKRAM aus den verschiedensten Bereichen bis zum Überquellen gefüllt.
Last but not least noch ein bisschen verderbliches Zeug mit möglichst hohem Kilopreis, das extra eingepackt wurde und nicht einfach mehr ins Regal zurück darf.
Nun bem Anstellen jeder eine andere Kasse genommen.
5 aktive Kassen, 5 Kunden mit Großeinkauf. So angesteltl und ggf. noch jeweils einen vorgelassen daß wir an jeder Kasse ziemlich gleichzeitig an die Reihe gekommen sind.
An der Kasse jeder noch querbeet irgendwelche von den da aushängenden vorbereiteten Gutscheinen (amazon, Apple, Google Pay, diverse Prepaidanbieter usw.) dazugepackt.
Und einen kleinen Umschlag "an die Geschäftsleitung", den als letzten aufs Band gelegt.
Als das alles durchgescannt war einfach alles liegengelassen und geschlossen rausgegangen.
In den Umschlägen war folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit äußerstem Befremden haben wir feststellen müssen, daß Sie nunmehr Ihre werte Kundschaft offensichtlich auch auf den Parkplätzen schamlos abzuzocken versuchen.
Mag eine Parkraumüberwachung als solche noch hinnehmbar und ein Vorgehen gegen hartnäckige Fremdparker sogar im Sinne der Kundschaft erwünscht sein, so sind es die Art und Weise, in der die damit beauftragte Firma vorgeht, in keinster Weise. Weder die
Die heute kurz vor Ladenschluß NICHT gekaufte Ware mag ein kleiner Denkanstoß sein, was Ihnen auch in Zukunft an Umsätzen entgehen wird, wenn Sie dieses Vorgehen gegenüber langjährigen treuen Kunden fortzusetzen gedenken.
Mit freundlichen Grüßen,
ein langjähriger (und möglicherweise bald ehemaliger) Kunde
Aus rechtlicher Sicht hat die Firma Park & Control ganz schlechte Karten. Sie weiß nicht wie der Fahrer heißt und wo er wohnt. Wird die Rechnung vom Fahrer nicht bezahlt, so muss sie die Adresse des Fahrzeughalters über eine behördliche Anfrage ermitteln. Das bringt ihr wenig, denn dadurch erfährt sie nur, wer der Halter des Autos ist, und wo dieser wohnt. Sie kennt nach wie vor nicht den Fahrzeugführer. Bestreitet der Fahrzeughalter nun, dass er an diesem Tag auf dem Parkplatz des Supermarkts geparkt hat, so kann die Überwachungsfirma ihr Forderung nicht durchsetzen. So einfach ist das.
Getrost kann man die Zettel, gefolgt von dubiosen Mahnschreiben der Fa. Park & Control beauftragten Inkasso und Rechtsanwälten ignorieren. Diese sind weder eine Behörde noch ein Organ der Rechtspflege. Entscheidend ist der -gerichtliche Mahnbescheid- (gelber Brief vom Amtsgericht), den die Fa. Park & Control bei Gericht stellen muss. In dem gerichtlichem Mahnbescheid sollte man der -Forderung insgesamt widersprechen- und an das Amtsgericht zurücksenden.
Auf Schreiben von Inkasso und Rechtsanwälten reagiere ich nicht. Sollen Sie an Ihren Kosten dafür zugrunde gehen. Auf ein Schreiben vom Gericht warte ich seit über einem Jahr, nur leere Drohungen die mich als Halter des Fahrzeuges unbeindruckt lassen. Gerichtlichen Schreiben (Mahnbescheid > Vollstreckungsbescheid) würde ich den Forderungen widersprechen bzw. Einspruch einlegen. Danach erst kann die Fa. Park & Control klagen. Einer Klage sehr ich sehr amüsiert entgegen, da ich als Halter des Fahrzeuges nicht belangt werden kann und auch keine Auskünfte über den Fahrer geben würde.
Einfach mal die Klappe halten, Augen zu und durch.
Wo ist denn dabei der Datenschutz der hier im Land ganz groß geschrieben wird.
Wenn jemand glaubhaft machen kann eine berechtigte Forderung zu haben wird selbstverständlich die ladungsfähige Anschrift herausgegeben. Wenn du einen Vertrag schließt (z.B. über die Nutzung eines Parkplatzes) dann müssen beide Vertragsparteien einander eindeutig bekannt sein, daher logisch dass dein Vertragspartner einen berechtigten Auskunftsanspruch hat. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, haftet der Halter.
Was Inkassobüros fordern ist allerdings grundsätzlich recht uninteressant. Diese sind weder eine Behörde noch ein Organ der Rechtspflege.
Was du hier aber verlangst ist m.M.n. schon eine konkrete Rechtsberatung und die darf
- nur ein Rechtsanwalt vornehmen
- auch nicht unbedingt umsonst.
Es handelt sich nicht um öffentliches Straßenland, sondern um privaten Grundbesitz.
In diesem Fall gibt es keine Halterhaftung. Nicht umsonst wird das hier von einem Rechtsanwalt ausführlich erklärt:
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle/
Denn der Halter muss ja nicht unbedingt auch der Fahrzeugführer gewesen sein.
Hallo Susannchen
ich hab mal bei der Firma Park und Control gearbeitet, und kann nur sagen, dass 80 Prozent der sogenannten Vertragsstrafen nicht gültigt sind und somit rechtwidrig, da in den meisten Fällen und zwar 80 Prozent der Fälle nicht der Betreiber (Lidl,Rewe,Netto und Co.) der Eigentümer ist, sondern der Mieter, da in den wenigsten Fällen ihnen die Häuser gehören.
Also kann ich nur jedem raten, die sogenannten Vertragsstrafen nicht zu zahlen und sich die Abtretungserklärung des EIGENTÜMERS schicken zu lassen. Sollte das nicht geschehen, auf keinem Fall zahlen.!! Und die eingeschalteten Inkassobüros wollen nur Druck machen.
Bei Gericht hat das kein Bestand.
Beste Grüße
Nein das werde ich nicht tun.
Die Schreiben der Firma Park & Controll werden ignoriert und alles wo Inkasso als Absender auf dem Briefumschlag steht, fliegt nach wie vor ungeöffnet in den Altpapiercontainer.
Da ich meine Fahrzeuge selten selbst fahre, warte ich den gelben Brief vom Amtsgericht (Mahbescheid) ab, mache ein Kreuz an dem Punkt:
Ich widerspreche der Forderung insgesammt .
unterschreibe und sende es per Fax oder Einschreiben an das Amtsgericht zurück.
Kommt ein Vollstreckungsbescheid hinterher, wird auch dort der Forderung insgesamt widersprochen.
Die Firma Park & Control kann erst danach klagen. Bis dahin mache ich keine Aussagen.