Parkverbot Einbahnstraße links

Ansicht - (Auto, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung)

3 Antworten

Genau der von Crack aufgeführte Punkt fiel auch mir sofort auf. Man erkennt dass hier ein kreuzungsbereich ist und somit diese Einbahnstrasse mit einem dementsprechendem Schild ausgestattet sein müsste. Dieses Schild steht da aber nirgends, somit ist dies keine Einbahnstrasse (auch wenn am anderen Ende ein rotes Schild mit weissem Balken ist) und man darf links nicht parken.

Wenn ich noch die Grössenverhältnisse abwiege würde ich sagen dass keine Durchfahrtsbreite von 3m übrig bleibt wenn man links parkt, höchstens wenn das parkende Fahrzeug extrem schmal wäre.

Ich kann auf dem Bild kein Zeichen 220 erkennen. http://goo.gl/ZQHESO

Sollte das fehlen dann handelt es sich um eine unechte Einbahnstraße in der das Parken linksseitig nicht erlaubt ist.

Außerdem könnte es so eng werden das die verbleibende Durchfahrbreite keine 3,05m beträgt, von daher wäre das Parken auch ohne Beschilderung schon verboten.

Das Parkverbotsschild steht aber rechts 0.o ?!?

@LeSansTalents

In einer echten Einbahnstraße ist das Parken links erlaubt wenn es dort keine einschränkenden Zeichen gibt.

Hier handelt es sich meiner Meinung nach aber um eine unechte Einbahnstraße denn es fehlt das Verkehrszeichen 220. Somit darf man die Straße zwar von der anderen Seite nicht befahren, man darf aber in ihr wenden und auch so aus ihr heraus fahren. Und da das erlaubt ist; muss logischerweise das Halten und Parken auf der linken Seite verboten sein - denn das würde entgegen der Fahrtrichtung geschehen.

Ich bin mir jetzt nicht sicher aber ich glaube das ist verboten..