Parksituation, wer parkt falsch oder parken alle falsch/richtig? (StVO)

Google Maps Screenshot - (Auto, Fahrzeug, Straßenverkehrsordnung)

4 Antworten

Blau und grün parken definitiv falsch und zwar aufgrund der von dir zitierten Vorschrift. Rot und Gelb könnten korrekt parken, wenn ihre Entfernungen vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten mindestens 5 m beträgt.

Bei Ordnungswidrigkeiten ist es im Gegensatz zu den meisten Straftaten so, dass sie nicht verfolgt werden müssen. Es liegt also im pflichtgemäßen Ermessen der Verkehrsüberwachungskraft, wen sie verwarnt und wen nicht. Allerdings wäre es ermessensfehlerhaft, ohne besonderen Grund von zwei Falschparkern den einen zu verfolgen, den anderen aber nicht. 

Warum hier zwar das blaue, nicht aber das grüne Fahrzeug einen Strafzettel erhalten hat, lässt sich daher höchstens durch Befragung der zuständigen Verkehrsüberwachungskraft ermitteln. Könnte es sein, dass das grüne Fahrzeug zwischenzeitlich für einen bestimmten Zeitraum weggefahren wurde und die Verkehrsüberwachungskraft gerade in diesem Zeitraum das blaue Fahrzeug aufgeschrieben hat?

Jedenfalls kann man nicht verlangen, nicht verfolgt zu werden, nur weil ein anderer, der die gleiche Ordnungswidrigkeit begangen hat, nicht verfolgt wird. Es gibt keinen Anspruch auf Gleichbeghandlung im Unrecht.

1n3w3l7 
Fragesteller
 14.04.2015, 17:36

Danke für deine Antwort.

Halte ich zwar für unwahrscheinlich, weil er seit 2 Tagen exakt so da steht, aber ausschließen kann man das natürlich nicht. Eventuell wurde der Zettel ja auch weggeweht oder dergleichen.

Ich hab diesbezüglich einfach mal das Ordnungsamt angeschrieben mit der Bitte um eine Erklärung, wo genau man noch parken darf oder eben nicht. :-)

Zieht man bei einer runden Kurve eine gedachte Linie, um die 5 m Abstand zu definieren?

Irgendwie ist das alles schon ziemlich schwammig.

JotEs  15.04.2015, 13:13
@1n3w3l7

Eventuell wurde der Zettel ja auch weggeweht oder dergleichen.

Das ist natürlich auch eine Möglichkeit.

Zieht man bei einer runden Kurve eine gedachte Linie, um die 5 m Abstand zu definieren?

Ja, man verlängert gedanklich die beiden betroffenen Fahrbahnkanten so dass sich diese Verlängerungen schneiden und misst dann von deren Schnittpunkt aus die Entfernung zu dem parkenden Fahrzeug. Diese Entfernung muss mindestens 5 m betragen.

In einer Kurve darf deshalb nicht geparkt werden, weil Fußgängern der gefahrlose Übergang an dieser Stelle und PKW die Einsicht um die Kurve nicht möglich ist... Warum jetzt das eine Auto einen Zettel bekommt - ein anderes nicht, das kann und will ich nicht beantworten. - 

TIPP: Wenn ein Polizeifahrzeug vorbeikommt, winken und die Jungs anhalten und danach fragen... Dann "müssen" die Beamten bei Verstößen tätig werden. - Einbahnstraßen?

Oft wird der eine bestraft, der andere nicht, obwohl beide den gleichen Verstoß begangen haben... so ist es...

1n3w3l7 
Fragesteller
 14.04.2015, 14:48

Dort im Halteverbot ist quasi eine Sackgasse. Einbahnstraße ist der "Kreisel" und die Straße in Richtung des Schildes, wo man auf dem Bürgersteig parken darf.

Ehrlichgesagt habe ich immer den Eindruck, dass Fahrzeuge mit Fremd-Kennzeichen eher ein Knöllchen an der Windschutzscheibe haben. Vermutlich ist das aber nur selektive Wahrnehmung. :-)

Deiner Meinung nach stehen also alle hier falsch? Der 5 m Bereich um den Scheitelpunkt müsste ja zumindest das vorderste (rot) und hinterste (gelb) Fahrzeug nicht betreffen?

Danke schonmal für die Antwort!

Also so wie ich das sehe parken in der Tat alle eingezeichneten Fahrzeuge falsch da Alles Kurvenbereich (wobei Rot und Gelb nicht unbedingt schon als Kurve gesehen werden muss) ist. Diese 5m die Du anführst beziehen sich auf die Fahrbahnschnittkanten, also wird eine theoretische Linie gedacht die gradeaus aus dem Strassenverlauf weitergeht und von dieser Linie 5m in die einmündende Strasse rein darf nicht geparkt werden.

Es müssten also theoretisch alle Fahrzeuge da ein Knöllchen bekommen. Aufgrund schwieriger Parkplatzsituation kann bei solch geringen Vergehen darauf verzichtet werden dem nachzugehen, aber der Ordnungshüter wäre mir noch nicht untergekommen der beim Verteilen seiner Knöllchen selektiert, höchstens wenn ein Falschparker ein persöhnlicher Bekannter ist.

Ich kann es auf dem Bild nicht eindeutig erkennen, am Blauen sieht es so aus als könne man da über den Gehweg auf das Firmengelände (oder Was auch immer das darüber ist). Wenn nun wirklich die Ordnungshüter beim Einen oder Anderen ein Auge zudrücken könnte das ausschlaggebend sein weil Blau auch noch eine Feuerwehrzufahrt blockiert hat (spätestens da hört bei denen der Spaß auf). Auch Deine Theorie mit auswärtigen Kennzeichen halte ich für Möglich, Anwohner sind gewissermassen dazu gezwungen da irgendwo zu parken, Auswärtige nicht.