Parkrecht für Bewohner vor dem Haus
Wir haben eine Eigentumswohnung in einem 4 Parteien Haus. 3 Wohnungen haben die Eigentümer vermietet. Rechts und links neben dem Haus sind je 2 Parkplätze/Hebebühnen die aber von 2 Mietern nicht benutzt werden können weil ihre Pkw`s zu groß sind. Also möchten sie einen Parkplatz vor dem Haus. Da steht aber meistens der Nachbar mit seinen 5 Autos weil seine Mieter** 3** ****Autos fahren und direkt vor seinem Haus parken.
Kann man nicht generell einen Bewohner bezogenen Parkplatz vor dem Haus bekommen?
1 Antwort
Kann man nicht generell einen Bewohner bezogenen Parkplatz vor dem Haus bekommen?
Nein. Auf Antrag wäre ein Parkplatz für einen schwerbehinderten Anwohner denkbar, aber ansonsten gehört die Straße allen. Wer zuerst kommt, parkt zuerst.