Parkplatz wer hat hier recht?

was meint Ihr? - (Recht, Auto, Verkehrsrecht)

13 Antworten

Der Fehler lag hier wohl eindeutig bei der Dame.

Mir stellt sich die Frage, warum sich die Dame aufregt, wenn sie den Fehler gemacht hat. Letztlich will sie dich für ihren eigenen Fehler verantwortlich machen. Das geht gar nicht.

Die Autos wurden im Lauf der letzten 20 Jahre immer breiter und die Türen wurden allgemein durch die Sicherheitsanforderungen dicker. Die Parkplätze hingegen wurden nicht vergrössert, was letztlich zum Problem wird.

Letztlich würdest du den links neben dir befindlichen Parkplatz beeinträchtigen, wenn du dirch ebenfalls so krumm reinstellen würdest. Damit es für alle funktioniert, sollte jeder sein Auto wirklich mittig und gerade in die Lücke stellen.

Der Fehler lag hier wohl eindeutig bei der Dame.

Sie hat sicher einen Fehler gemacht, das gibt aber niemandem das Recht da noch etwas drauf zu setzen. Denn: auch wenn es oft nicht gut mit Parkplätzen aussieht ist es doch das kleinere Übel sich einen anderen Parkplatz zu suchen als das man jemanden einparkt. Unter Umständen kann so etwas sogar als Nötigung ausgelegt werden.

@Crack

Als "Einparken" kann man das wohl kaum bezeichnen. Die Dame konnte sowohl in ihr Auto steigen, als auch problemlos aus der Lücke fahren. Von einer Nötigung sind wir da noch meilenweit entfernt.

Es erstaunt mich dennoch, dass es wohl deiner Ansicht nach so ist, dass man für den Falschparker Verständnis haben sollte, während man demjenigen, der korrekt in der Lücke steht, eine Nötigung vorwerfen will.

@Interesierter

Der eine verstößt gegen Paragraph 1, der andere gegen Paragraph 12...

@Sebbel2

Inwiefern der Fragesteller gegen §1 StVO verstossen haben soll, erschliesst sich mir nicht.

Nach §12 Abs. 6 ist immer platzsparend zu parken. Solange also die Dame ihr Auto noch besteigen und die Parklücke verlassen konnte, liegt hier keine unnötige Behinderung vor. Nach der Fragestellung kann davon ausgegangen werden, dass dem so war.

@Interesierter

Inwiefern der Fragesteller gegen §1 StVO verstossen haben soll, erschliesst sich mir nicht.

Na so schwer ist das doch nicht:

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

@Crack

Wenn der Fragesteller die Lücke neben der Dame nimmt, weil eben momentan keine andere da ist, so wird die Dame nach den Umständen nicht mehr als unvermeidbar behindert. Diesen kleinen Nebensatz hast du bei deiner Markierung wohlweislich nicht fett markiert.

Du solltest dir die Frage stellen, wer hier wen behindert. Oder mit deinen Worten:

Na so schwer ist das doch nicht:

@Interesierter
so wird die Dame nach den Umständen nicht mehr als unvermeidbar behindert. Diesen kleinen Nebensatz hast du bei deiner Markierung wohlweislich nicht fett markiert.

Und wieder einmal wird etwas interpretiert was wir überhaupt nicht wissen.

Nur weil es im Allgemeinen fast immer zu wenige Parkplätze gibt heißt das nicht das es in diesem Fall auch so ist.

@Crack

Eben. Du unterstellst dem Fragesteller, er hätte die Dame ohne hinreichenden Grund behindert. Den Beweis bist du schuldig geblieben.

Die Beweislast liegt hier nicht beim Fragesteller sondern bei dem, der ihm einen Vorwurf macht.

@Interesierter
Den Beweis bist du schuldig geblieben.

Entschuldige das ich nicht vor Ort war.

Aber da fällt mir gerade auf, warst Du vor Ort? Dann kannst Du doch sicher den Beweis dafür erbringen das der Fragesteller bereits 5min gesucht und keinen Parkplatz gefunden hat wie Du es oben angibst?

Merkst du was? Du konstruierst schon wieder Situationen die nicht Inhalt der Frage sind. Hilfreich ist das nicht...

@Crack

Bei jeder Ordnungswidrigkeit oder Straftat gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Der Beschuldigte hat daher so lange als unschuldig zu gelten, bis seine Schuld bewiesen ist. Der Nachweis einer Schuld wird hier schwer fallen.

Du solltest erkennen, dass die Beweislast nicht beim Fragesteller sondern bei dem liegt, der ihm hier einen Verstoss gegen die StVO vorwirft, also bei dir.

@Interesierter

Ich werfe jemandem eine OWi vor? Aha. Und ich dachte immer das ich hier eine Frage beantworte...?

Der Nachweis einer Schuld wird hier schwer fallen.

Na gut, ich spinne mal etwas mit:

Es gäbe mindestens eine Zeugenaussage, nämlich die der Frau - und das ist ein Beweis. Weiterhin gibt es den Anscheinsbeweis, und der gibt in diesem Fall wieder das die Frau nicht selbst dort als zweites Fahrzeug eingeparkt haben kann weil sie dann nicht aussteigen konnte.

Reicht Dir das?

@Crack

Wenn sich die Aussage der Dame und die des Fragestellers widersprechen, steht Aussage gegen Aussage. Hieraus ergibt sich keine Beweiskraft

Der Anscheinsbeweis (prima-facie) ist die schwächste aller Beweisformen. In der gängigen Rechtsprechung gilt er schon mit dem Aufzeigen einer anderen plausiblen Möglichkeit als erschüttert.

Ich habe nie angeführt, dass die Frau nach dem Fragesteller geparkt hätte. Schon die Aussage des Fragestellers, er hätte keinen anderen freien Platz finden können und daher sei eben die Behinderung der Frau, zumal die Behinderung nicht zuletzt durch das nicht korrekte Abstellen ihres Fahrzeuges zustandekam, bringt den Anscheinsbeweis zu Fall.

@Crack

Zunächst ist die Dame keine unbeteiligte Zeugin. Ginge ein derartiger Fall vor Gericht, müsste das Gericht die Beweise würdigen. Was bliebe dann noch übrig?

Die Frau behauptet, der Fragesteller hätte sie in unzulässiger Weise behindert. Der Fragesteller entgegnet, es sei keine andere Lücke frei gewesen und er hätte aus diesem Grund diese Lücke benutzt und dort sein Fahrzeug korrekt abgestellt.

Als Faktenbeweise haben wir zwei Fahrzeuge, von denen eines mittig in der Parklücke steht und eines nicht.

Die Zeugenaussage der Dame wird dadurch geschwächt, dass sie ihr Fahrzeug selbst zu weit links abstellte und damit bewusst das Risiko einging, dass sie bei korrektem Abstellen eines anderen Fahrzeuges ihr eigenes Fahrzeug nicht mehr durch die linke Tür besteigen konnte.

Jeder Richter mit einigermassem klarem Menschenverstand würde die Sache so sehen, dass derjenige, der sein Auto schon nicht richtig abstellt, damit rechnen muss, dass er eben auch mal von rechts einsteigen muss. Sicher liegt hier eine Behinderung vor, diese ist jedoch unter Würdigung aller Umstände von der Frau hinzunehmen.

Auch wenn es sich für Dich blöd anhört, Du hast hier den entscheidenden Fehler gemacht.

Ursächlich für das Ganze ist sicher das nicht platzsparende Parken der Frau, ein Verstoß gegen § 12 Abs. 6 StVO. So weit, so gut - aber:

Wenn Du Dich dann so hinstellst das die Frau keine Möglichkeit mehr hat einzusteigen dann begehst auch Du eine Ordnungswidrigkeit - nämlich einen Verstoß gegen § 1 StVO Grundregeln:

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Der Fragesteller hat die Dame weder geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt.

Du gehst von der irrigen Ansicht aus, jede Behinderung wäre vermeidbar. Der Gesetzgeber hat das Wort unvermeidbar durch den Zusatz "nach den Umständen" ergänzt, was zur Folge hat, dass die Umstände des Einzelfalles abzuwiegen sind.

Als normal denkender Mensch würde man annehmen, dass der Fragesteller eine andere Lücke genommen hätte, so denn eine da gewesen wäre. Dieser Grundannahme folgend kann der Dame eher zugemutet werden, rechts einzusteigen, als dem Fragesteller, auf das Parken zu verzichten, wobei anzumerken ist, dass sie selbst den Raum links neben ihrem Auto verkleinert hat. Sie sah die Linie und durfte nicht darauf vertrauen, dass die Lücke links von ihrem Auto frei bleibt. Im Gegenteil, sie musste damit rechnen, dass der Parkplatz von einem anderen Verkehrsteilnehmer benutzt wird und ihr dann evtl. der Platz zum links einsteigen nicht mehr ausreicht.

@Interesierter

Der Fragesteller hat die Dame weder geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt.

Nein? Behindert man jemanden nicht wenn er nicht einsteigen kann?

Du gehst von der irrigen Ansicht aus, jede Behinderung wäre vermeidbar.

Das mag sein, diese hier wäre aber ganz sicher zu vermeiden gewesen - nämlich dadurch sich einen anderen Parkplatz zu suchen.

wobei anzumerken ist, dass sie selbst den Raum links neben ihrem Auto verkleinert hat.

Das siehst Du falsch, denn als sie einparkte stand dort noch niemand. Nicht falsch verstehen, ich mag Leute auch nicht die, ob bewusst oder durch Unfähigkeit, nicht ordentlich Parken können. Rechtlich gesehen ist es aber nun einmal so das die Behinderung erst durch das Parken des Fragestellers entstanden ist. Und das ist dann eine OWi die dem Fragesteller zuzuschreiben ist.

@Crack
Nein? Behindert man jemanden nicht wenn er nicht einsteigen kann?

Du hast wieder die Worte "nach den Umständen unvermeidbar" unterschlagen. Der Fragesteller bräuchte nur zu behaupten, zum Zeitpunkt, als er sein Auto dort abstellte, sei im Umkreis kein anderer Platz frei gewesen und er hätte schon über 5 Minuten lang gesucht. Wer will ihm das Gegenteil beweisen?

Das siehst Du falsch, denn als sie einparkte stand dort noch niemand.

Hier bist du auf dem Holzweg. Zum Einen ist es eine vermeidbare Behinderung eines jeden anderen Parkplatzsuchenden, wenn sie so parkt, dass die Lücke links neben ihr nicht mehr nutzbar ist. Zum Anderen ist es nur normal, dass der Platz, den man zu einem möglicherweise später links neben einem parkenden Auto umso kleiner wird, umso weiter man sein Auto nach links stellt. Sie musste damit rechnen, dass die Lücke von einem anderen Verkehrsteilnehmer genutzt wird und sie dadurch Probleme beim Einsteigen bekommt.

@Interesierter
Du hast wieder die Worte "nach den Umständen unvermeidbar" unterschlagen.

Das ist so weil eine weitere Suche nach einem anderen Parkplatz immer hinter eine vorsätzliche Behinderung zurücktritt. Deshalb kann es hier keine Entschuldigung in Form von "nach den Umständen unvermeidbar" geben. Denn die Suche nach einem anderen Parkplatz ist sicher kein großes Übel. Erzähle doch mal einem Richter das Du unbedingt dort parken musstest...

@Crack

Du unterstellst dem Fragesteller hier den Vorsatz zur Behinderung. Diese Unterstellung ist nicht haltbar. Zweck des Parkmanövers war das Abstellen des Fahrzeuges und nicht die Behinderung der Dame. Im Übrigen ist hier zwischen den Folgen der Behinderung und den Umständen, die zu der Behinderung führen, abzuwägen.

Wäre deine Argumentation im Grundsatz richtig, dürfte ich an einer Fussgängerampel den Knopf nicht drücken, wenn zu erwarten wäre, dass ein Auto kommt und durch die rote Ampel behindert würde. Nach deiner Argumentation müsste ich die Strasse an einer anderen Stelle überqueren oder warten, bis die Behinderung von Kraftfahrern ausgeschlossen wäre.

@Interesierter

Der Vergleich mit dem Fußgänger hinkt nicht mehr,der sitzt schon im Rollstuhl.

@Interesierter
Wäre deine Argumentation im Grundsatz richtig, dürfte ich an einer Fussgängerampel den Knopf nicht drücken, wenn zu erwarten wäre, dass ein Auto kommt und durch die rote Ampel behindert würde.

Und Deine Argumentation wird leider nicht besser, egal wie sehr Du Dich windest...

Auch Fußgänger haben Regeln nach der StVO zu beachten, siehe z.B. § 25:

(3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.

Aus dieser Benutzungspflicht dann aber gleich eine Behinderung Anderer zu konstruieren erfordert schon viel Fantasie, das muss man Dir lassen. Beides ist also nicht vergleichbar, denn es gibt hier einen entscheidenden Unterschied:

Der Fußgänger muss die Ampel benutzen wenn diese in seiner Reichweite ist, der Fahrzeugführer muss den Parkplatz nicht benutzen wenn er dadurch einen Anderen behindert.

@Crack
Beides ist also nicht vergleichbar,

Es können durchaus Vergleiche gezogen werden. Durch die ordnungsgemässe Benutzung einer Fussgängerampel kann eine Behinderung des durchfahrenden Verkehrs entstehen. Auch durch die ordnungsgemässe Benutzung einer markierten Parkfläche kann die Behinderung des direkten Nebenplatzes entstehen. In beiden Fällen ist dies hinzunehmen.

Dein Denkfehler liegt in der Tatsache, dass die Behinderung umso grösser wird, je weiter links sich der Parkende in der Lücke platziert, da er von der ordnungsgemässen Nutzung des Nebenplatzes ausgehen muss.

Solange der Fragesteller sein Auto mittig in der Lücke positioniert, ist die Dame hier eben für ihre Schwierigkeiten beim Besteigen des Autos selbst verantwortlich.

Anders, und da hast du selbstverständlich Recht, sieht es aus, wenn der Fragesteller die Dame absichtlich zuparken würde, dass diese die Lücke nicht mehr verlassen oder ihr Auto gar nicht mehr besteigen könnte. Dieser Fall liegt hier allerdings nicht vor.

Naja, nicht parken können ist das eine, aber jemanden wissentlich zuparken geht meines Erachtens nach auch nicht klar.

Rein aus Freundlichkeit hätte ich der Dame jedoch erklärt, sie könne problemlos rechts einsteigen - dort, wo sie so großzügig Platz gelassen hat.

Ich hatte eine ähnliche Diskussion auch schon mal. Da die Frau in meinem wie (wie ich annehme) in Deinem Fall auf der rechten Seite einsteigen hätte können, war §1 StVO nicht verletzt. Ich gehe davon aus, dass kein anderer Platz in der Nähe frei war, insoweit war es Dir nur zuzumuten den Platz frei zu lassen.

Grundsätzlich, wenn jeder sein Auto entsprechend der Einzeichnung der Parkplätze hin stellt müsste es doch für alle passen. Leider sind aber viele Einzeichnungen sehr eng bemessen! Habe z.B. ein Coupe mit nur 2 grossen Türen, sollte sich jemand "sehr" knapp daneben stellen habe ich ein Problem (hatte ich schon desöfteren!) Jeder sollte versuchen normal zu parken, evtl. auch bei verlassen seines Fahrzeuges zu schaun ob der Nachbar parkende noch einsteigen kann! "Vorsicht, Rücksicht, Nachsicht" !

Der Vorteil am Coupe [zumindest im Sommer]:

Du musst die Türen zum Einsteigen überhaupt nicht öffnen.

@Crack

Da verwechselt du aber Coupe mit einem Cabrio.

@jochenprivat

Hast Recht, dafür gibt es aber eine Flex...