Parkplatz vor dem Wohnhaus
Hallo Zusammen
Unser Nachbar um die Ecke Reserviert täglich den Gehweg vor seinem Haus mit einem Besen und Eimer das er dort Parken kann.
Ist den das erlaubt ich denke nicht oder .
Vor allem schwärzt er andere Nachbarn an wenn Sie einmal ein bisschen zu nah an der Hauswand oder an einer Kreuzung Parken.
Ich habe jetzt aber die schnauze voll.
10 Antworten
Räume Besen bzw. Eimer weg und stell dein Auto hin.
Er kann sein Zeug lange irgendwo rumliegen lassen. Einen Parkplatz reservieren geht nicht.
Das geht schon aus der STVO hervor. STVO § 12 Abs. 5 besagt:
(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird.
Natürlich ist das nicht erlaubt.
Man kann einen Parkplatz z.B. wegen eines Umzugs reservieren und dafür sogar Schilder von der Gemeinde ausleihen, aber nicht jeden Tag.
Ist den das erlaubt ich denke nicht oder
Nicht erlaubt, Besen und Eimer vorsichtig beiseite stellen und dann dort parken.
zu nah an der Hauswand oder an einer Kreuzung Parken.
Solange alles im Rahmen der StVo ist, kann er dir nichts
Erkundige dich doch mal beim Ordnungsamt, ob man dort auf dem Gehweg parken darf, bzw. was man dagegen machen kann, dass er dort einfach was hinlegt.
Sicherlich, aber dann kommt er und legt es wieder hin. Ich habe hier mehr auf eine langfristige Lösung angespielt.
Andere anschwärzen, aber selbst sowas abziehen?
Nein, das Reservieren von Parkplätzen ist nicht erlaubt (§ 12 Abs. 5 StVO). Stell Eimer und Besen vorsichtig zur Seite, dann kannst du dort parken. Sollte er sich darüber beschweren, dass du sein Zeug wegräumst, verweise ihn mal auf § 32 Abs. 1 Satz 1 StVO: "Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann." Und zur Straße gehört auch der Bürgersteig.
WEGRÄUMEN!