Parkplatz nur für Mieter

14 Antworten

Wenn in dem Mietvertrag ein Parkplatz vereinbart ist,den ihr damit auch mitbezahlt ,dann darf kein anderer benutzen.Wenn nicht,dann hilft in der Regel ein Gespräch mit den Leuten,die den Parkplatz belegen.

Wenn Ihr laut Mietvertrag keinen Parkplatz habt,kann weder der Vermieter noch Ihr etwas dagegen tun ! Wer zu erst kommt,Malt zu erst !

Wenn der Vermieter meint, dass er keine Handhabe hat, so wird das schon so sein. Insbesondere ist es deshalb schlecht, weil sie Im Mietvertrag Den Parkplatz nicht drin haben. Es wird ihnen wohl nichts weiter übrig bleiben, als ein parkendes Auto auf eigene Kosten abschleppen zu lassen und dann die Kosten von dem Autoeigentümer gerichtlich einzufordern. Dabei wird dann geklärt werden, wer Anspruch auf diesem Parkplatz hat.

1. Wenn die Parkplätze eurem Vermieter gehören, hat er natürlich eine Handhabe gegen die Fremdparker. Als Eigentümer kann er jeden Dritten, also natürlich auch die neuen Nachbarn, von der Nutzung ausschließen. Er hat dazu ein ganzes Arsenal an juristischen Möglichkeiten, von der Unterlassungsklage bis hin zum Recht, die fremden Autos schlicht und ergreifend abschleppen zu lassen.

2. Ihr habt eine Wohnung mit Mieterparkplätzen gemietet. Der Vermieter ist daher sogar verpflichtet, dafür zu sorgen, dass euch diese Parkplätze zur Verfügung stehen. Unternimmt er nichts, ist das ein Mangel der Mietsache, der sogar zur Mietminderung berechtigt. Dies ist unabhängig davon, ob ihr einen konkreten Parkplatz angemietet habt oder nicht. Es muss bei eurer Situation zumindest prinzipiell die Parkplatzanlage zur Verfügung der Mieter stehen. Da kann sich der Vermieter nicht rausreden.

LG

C.

Wenn hier von "unserem Parkplatz" die Rede ist, so geht es wohl um einen solchen, der in den letzten Jahren nur regelmäßig und immer wieder von euch genutzt wurde, oder. Wenn allerdings sogar von einem hier angebrachten Schild, das speziell auf eine Reservierung hinweist, die Rede ist, so gibt es schon Möglichkeiten, hier einzuschreiten. Nämlich genau so, wie's da steht: "bei Zuwiderhandeln wird kostenpflichtig abgeschleppt".

Einmal so geübt, und der schnerzende Zahn ist raus! - ein-fü-alle-mal. VERSPROCHEN!

Und die Gegenseite (Falschparker) können sich nicht einmal beschweren, sie waren hinreichend vorgewarnt. Kein Richter könnte dies anders auslegen. Wenn in Deutschland ein Recht über mehr als fünf Jahre genutzt wurde, so gilt es als so genanntes ersessenes Recht, das heißt, es ist dann völlig unerheblich, ob der Nutzer hier legitimiert war oder nicht. Er ist es dann - Kraft Zeitablauf der Gestattung ohne Einschreiten des Befugten.