Parkplätze in einer Wohnanlage

3 Antworten

Jeder Mieter hat genau Anspruch auf die oder auf soviele Parkplätze, wie in seinem Mietvertrag stehen. Vermutlich auch noch exakt gekennzeichnet. Alle anderen Plätze sind frei. Wenn der Vermieter von diesen freien Plätzen nun welche verkaufen will, können Mieter das nicht verhindern.

Allenfalls könnte geprüft werden, ob es eine Stellplatzungsatzung der Kommune gibt und was diese speziell für das Objekt aussagt. Wenn beispielsweise festgelegt ist, dass für dieses Objekt mit 43 Einheiten 76 Parkplätze vorgehalten werden müssen, egal wie verwendet, dann dürfte das verhindern, dass Plätze verkauft werden an Leute, die gar nicht in der Anlage wohnen oder ihre Praxis haben. Wenn in der Satzung auch noch festgelegt ist, wieviele Plätze für die Praxen und wieviele für Besucher vorzuhalten sind, dann wird es noch schwieriger, solche Plätze einfach zu verkaufen.

Ob es rechtens ist, dass Mitarbeiter der Praxis die Anwohnerplätze benutzen, ist eine privatrechtliche Angelegenheit. Im weitesten Sinne ist ein Mitarbeiter auch ein "Besucher". Es sollte daher in den Mietverträgen mit Kanzlei/Praxen geregelt sein, ob Mitarbeiter ihre Fahrzeuge auf den Plätzen abstellen dürfen, die für echte Besucher der Wohnungen oder Büros vorgesehen sind. Ist dort nichts geregelt, wird man es den Leuten wohl kaum verbieten können, dort zu parken. Wer soll sie wegschicken?

Also hier ist die Hausverwaltung gefordert, eine klare Ansage zu machen.

Nun meine frage, ist es rechtens, wenn eine Hausverwaltung alle Parkmöglichkeiten verkauf und wir als Anwohner bald keine Parkplätze mehr haben für uns bzw. Für Besucher?

Kommt darauf an ob in Ihrem Mietvertrag ein Stellplatz Bestandteil des Nietvertrages ist oder lediglich nur die Nutzung von vorhandenen Plätzen.

Ist nichts in Ihrem Mietvertrag vereinbart, so haben Sie keine Anspruch auf einen Parkplatz.

Und ist es rechtens, wenn z. B. die Mitarbeiter der Praxis (unsere noch vorhandenen) Anwohnerparkplätze benutz, obwohl ihre nicht besetzt sind?

Vermieter fragen bzw. ihn darauf hinweisen.

MfG

Johnny

Die Parkplätze gehören dem Vermieter und grundsätzlich kann und darf er diese an jeden vermieten. Es braucht also kein Mieter seiner Wohnanlage sein. Was rechtens ist oder nicht wenn Fremdparker die Plätze benutzen ist keine Angelegenheit irgendwelcher Mieter. Soweit der Sachvortrag sind diese Plätze frei?

Sie haben einen Platz gemietet?

Nein... Vermutlich zielen Sie auf die freien Plätze? Nur so kann Ihre Frage verstehen. oder wie kann man hier helfen?