Parkett boden renovieren,zahlt der Vermieter?

2 Antworten

. Die Urteile beziehen sich auf Forderungen des Vermieters zur Durchführung dieser Arbeiten als sog. Schönheitsreparatur. Lt. Rechtsprechung darf er das aber nicht vom Mieter verlangen. Dieser Sachverhalt ist also ein völlig anderer.

Wenn der Mieter jetzt meint, das Parkett ist nicht mehr schön genug, könnte er den Vermieter bitten, tätig zu werden. Der wird ihm aber was husten. Normale Abnutzung ist kein Mangel. Der Mieter hat keinerlei Anspruch auf Reparatur oder Austausch. Es sei denn durch einen Wasserrohrbruch hat sich das Parkett gewellt etc. Aber das ist ja nicht der Fall.

Das sind m.E. keine Schönheitsreparaturen sondern Instandhaltung, i diese hat der Vermieter zu tragen. nach 8 Jahren ist die Abnutzung eines Parkettbodens, der bei Einzug schon drin war, mit der Miete (= Nutzungsentgelt für das Abwohnen ) abgegolten und die Kosten sollte der Eigentümer tragen. So auch die Rechtsprechung, ich zitiere: Das Abschleifen und Versiegeln des Parketts ist keine Schönheitsreparatur. So die wohl einhellige Meinung der Gerichte ( LG Berlin , Urteil vom 11. Februar 1992, Az: 65 S 176/91 ebenso AG Münster, Urteil vom 28. Juni 2002, Az: 3 C 1206/02 ebenso LG Osnabrück, Urteil vom 6. Juni 2001, Az: 1 S 1099/00, 1 S 14/01 (11), 1 S 14/01. Diese Arbeiten gehören grundsätzlich nicht zu den Schönheitsreparaturen, deren Erledigung dem Mieter im Mietvertrag durch eine entsprechende Klausel aufgegeben werden kann. Eine entsprechende Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher unwirksam (OLG Hamm RE NJW-RR 1991, 844). Handelt es sich also um normale Abnutzung, ist der Mieter nicht verpflichtet, das Parkett abschleifen und versiegeln zu lassen, und zwar auch dann nicht, wenn etwas anderes im Mietvertrag vereinbart worden sein sollte.

Danke für die schnelle Antwort. Also kann ich der Vermieterin ein Brief schreiben und ggf. ein paar Bilder mitschicken und die müsste dann einen Fachmann organisieren oder?