Parkendes Auto gerammt strafe ?
Ich habe heute Abend als ich aus einer Parklücke rausgefrahren bin hab ich ein ein Auto gerammt welche Strafe kann mich erwarten und übernimmt das die Versicherung .:
hier ein Bild vom Auto welches ich gerammt habe
8 Antworten
Meist nicht, denn Du bist ja ohne Erlaubnis vom Halter unterwegs gewesen.
Die Vers. des Halters wird also ordnen, und dann kommt der Regress.
solange du die Polizei gerufen hast, keine
Haftpflicht zahlt Gegner. Dein Auto zahlt deine Vollkasko
wenn sie einen Punkt bekommen hat dann hat sie das auto nicht einfach angefahren beim raus fahren
Was heisst das was passiert jetzt
sie bekommt post muss das bußgeld bezahlen,
Was glaubst du wie hoch das wird
keine Ahnung dafür müsste man wissen für was sie den punkt bekommen hat- für das anfahren eines geparkten autos hat sie den Punkt nicht bekommen- sie hat dann wohl andere gefärdet richtig? das sind 80euro
Nein sie hat niemanden gefährdet
warum hat die den Punkt sonst bekommen?
Lt. dem Schadensbild ist sie anscheinend einige Meter rückwärts mit 50 km/h in die "Parklücke" bzw. das Auto reingerauscht. Da wird der Verstoß Rückwärtsfahren angenommen und der Punkt kommt dann hin.
Dass sie einen Punkt bekommen hat, bedeutet aber schon, dass sie einen ORDENTLICHEN Fahrfehler begangen hat. Oder war sie angetrunken?
Sie war nicht angetrunken
Zahlt die Versicherung den kompletten Schaden am anderen auto ?
Wieso hat sie denn einen Punkt bekommen? Für einen Parkrempler gibt es das nicht.
Ich weiss nicht glaube weil der Fehler schon gravierend war
Sie hat Gas und Bremse vertauscht beim rausfahren und ist dann volle Pulle von hinten gegen das parkende Auto geknallt
Dann ist es klar. Da hätte ja auch ein Kind stehen können.
Mit wie viel km/h parkst Du bitte?!
Strafe gibt es keine, solange Du Dich nicht einfach vom Unfallort entfernst.
erstmal: ruhe bewahren!
solange du nicht abhaust, den fahrer ausfindig machst und dann deiner versicherung den schaden meldest, gibts keine strafe. es gibt einen zentralruf der versicherer, oder ruf bei deiner versicherung an, und melde denen das.
haust du ab, ist das fahrerflucht. straftat.
ruft der eigentümer des anderen pkw die polizei, gibts nen kleines bussgeld (60 euro?). man will dsmit vermeiden, dass auch bei klaren sachen immer die polizei kommen muss.
Ergänzung: Der Schädiger, muss den Geschädigten unverzüglich informieren, oder die Polizei über den Unfall verständigen.
Ansonsten handelt es sich um Fahrerflucht.
Wenn die Polizei kommt, zahlst du 35 € für die Ordnungswidrigkeit.
Dein Haftpflichtversicherung zahlt den Fremdschaden. Dadurch wirst du ab 1. Januar in der SF-Klasse hochgestuft.
Deinen eigenen Schaden zahlst du selbst.
Also nicht mir direkt sondern einer Freundin ist das passiert bezahlt die Versicherung beide Autos? Und sie hat einen Punkt bekommen kommt dazu noch ein Bußgeld