Parkendes Auto gerammt strafe ?

8 Antworten

Meist nicht, denn Du bist ja ohne Erlaubnis vom Halter unterwegs gewesen.

Die Vers. des Halters wird also ordnen, und dann kommt der Regress.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

solange du die Polizei gerufen hast, keine

Also nicht mir direkt sondern einer Freundin ist das passiert bezahlt die Versicherung beide Autos? Und sie hat einen Punkt bekommen kommt dazu noch ein Bußgeld

@Orange986

Haftpflicht zahlt Gegner. Dein Auto zahlt deine Vollkasko

@Orange986

wenn sie einen Punkt bekommen hat dann hat sie das auto nicht einfach angefahren beim raus fahren

@zeytinx33

Was heisst das was passiert jetzt

@Orange986

sie bekommt post muss das bußgeld bezahlen,

@zeytinx33

Was glaubst du wie hoch das wird

@Orange986

keine Ahnung dafür müsste man wissen für was sie den punkt bekommen hat- für das anfahren eines geparkten autos hat sie den Punkt nicht bekommen- sie hat dann wohl andere gefärdet richtig? das sind 80euro

https://www.bussgeld-info.de/rueckwaertsfahren/

@zeytinx33

Nein sie hat niemanden gefährdet

@Orange986

warum hat die den Punkt sonst bekommen?

@zeytinx33

Lt. dem Schadensbild ist sie anscheinend einige Meter rückwärts mit 50 km/h in die "Parklücke" bzw. das Auto reingerauscht. Da wird der Verstoß Rückwärtsfahren angenommen und der Punkt kommt dann hin.

@Orange986

Dass sie einen Punkt bekommen hat, bedeutet aber schon, dass sie einen ORDENTLICHEN Fahrfehler begangen hat. Oder war sie angetrunken?

@DerHans

Sie war nicht angetrunken

@DerHans

Zahlt die Versicherung den kompletten Schaden am anderen auto ?

@Orange986

Wieso hat sie denn einen Punkt bekommen? Für einen Parkrempler gibt es das nicht.

@DerHans

Ich weiss nicht glaube weil der Fehler schon gravierend war

@DerHans

Sie hat Gas und Bremse vertauscht beim rausfahren und ist dann volle Pulle von hinten gegen das parkende Auto geknallt

@Orange986

Dann ist es klar. Da hätte ja auch ein Kind stehen können.

Mit wie viel km/h parkst Du bitte?!

Strafe gibt es keine, solange Du Dich nicht einfach vom Unfallort entfernst.

erstmal: ruhe bewahren!

solange du nicht abhaust, den fahrer ausfindig machst und dann deiner versicherung den schaden meldest, gibts keine strafe. es gibt einen zentralruf der versicherer, oder ruf bei deiner versicherung an, und melde denen das.

haust du ab, ist das fahrerflucht. straftat.

ruft der eigentümer des anderen pkw die polizei, gibts nen kleines bussgeld (60 euro?). man will dsmit vermeiden, dass auch bei klaren sachen immer die polizei kommen muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ergänzung: Der Schädiger, muss den Geschädigten unverzüglich informieren, oder die Polizei über den Unfall verständigen.

Ansonsten handelt es sich um Fahrerflucht.

Wenn die Polizei kommt, zahlst du 35 € für die Ordnungswidrigkeit.

Dein Haftpflichtversicherung zahlt den Fremdschaden. Dadurch wirst du ab 1. Januar in der SF-Klasse hochgestuft.

Deinen eigenen Schaden zahlst du selbst.