Parken zwischen zwei Einfahrten verboten?

5 Antworten

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nein es müssen nur beim parken min 3m Fahrbahn freibleiben. Der Bürgersteig darf nur in eingezeichneten Feldern mitbenutzt werden. Einfahrten dürfen nicht versperrt werden und 5 meter vor und nach Kreuzungen ist Parkverbot

Kurz und knapp... Nein, du darfst nur direkt vor Einfahrten nicht parken... Solange sie also räumlich gesehen immer noch gut rauskommt kannst du da parken

Warum sollte das verboten sein ? Ich meine man muss nur die Einfahrten freihalten ,sodass man noch rauskommt und falls du soviel Platz gelassen hast (wovon ich bei 50 cm ausgehe) ist es keine Straftat . Was die Frau jetzt mit ,, Ich muss da noch rauskommen'' meinte ist unverständlich .

Erstmal ist es keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit ^^ und zweitens meinte sie bestimmt damit das sie nicht sehen kann ob von links und rechts jemand kommt. Das Problem hat sie halt wenn direkt an ihrer Einfahrt jemand parkt.... Da kann sie sich nur an die Gemeinde wenden zwecks evtl Halteverbote einrichten

das stimmt nicht außer die anwohner haben ein bestimmtes schild aufgehängt

Selbst dann nicht

Das Schild ist nur eine höfliche Aufforderung und nicht verpflichtend

@dimme

ja ihr habt recht

nein :)