Parken zwischen zwei Einfahrten verboten?
Ich hatte gestern in einer Wohnstraße mit meinem Kleinwagen genau zwischen zwei Einfahrten geparkt, dass vorne und hinten noch etwa 50 cm Platz zu den Einfahrten verblieben. Gegenüber wurde nicht geparkt. Daraufhin wurde ich von einer Frau vom Balkon aus rüde beschimpft, das Parken zwischen zwei Einfahrten sei verboten, sie müsse ja noch rauskommen. Ich solle gegenüber parken, dort könne ich stehen. Allerdings hatten alle Fahrzeuge auf der Seite der Straße geparkt, wo ich auch stand und hätte ich genüber geparkt, wäre kein Fahrzeug mehr duerchgekommen. Meine Frage: Gibt es dieses Verbot wirklich. Ich wollte mich nicht auf lange Diskussionen einlassen und habe mein Auto weiter weg geparkt, musste dann aber mein schweres Gepäck auch länge Zeit tragen. Ich habe mich schwer geärgert.
5 Antworten
nein es müssen nur beim parken min 3m Fahrbahn freibleiben. Der Bürgersteig darf nur in eingezeichneten Feldern mitbenutzt werden. Einfahrten dürfen nicht versperrt werden und 5 meter vor und nach Kreuzungen ist Parkverbot
Kurz und knapp... Nein, du darfst nur direkt vor Einfahrten nicht parken... Solange sie also räumlich gesehen immer noch gut rauskommt kannst du da parken
Warum sollte das verboten sein ? Ich meine man muss nur die Einfahrten freihalten ,sodass man noch rauskommt und falls du soviel Platz gelassen hast (wovon ich bei 50 cm ausgehe) ist es keine Straftat . Was die Frau jetzt mit ,, Ich muss da noch rauskommen'' meinte ist unverständlich .
Erstmal ist es keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit ^^ und zweitens meinte sie bestimmt damit das sie nicht sehen kann ob von links und rechts jemand kommt. Das Problem hat sie halt wenn direkt an ihrer Einfahrt jemand parkt.... Da kann sie sich nur an die Gemeinde wenden zwecks evtl Halteverbote einrichten
das stimmt nicht außer die anwohner haben ein bestimmtes schild aufgehängt
Selbst dann nicht
ja ihr habt recht
nein :)
Das Schild ist nur eine höfliche Aufforderung und nicht verpflichtend