Parken vor der eigenen Einfahrt trotz Parkschein-Pflicht?

3 Antworten

Wäre mir neu, das man vor der eigenen Einfahrt parken darf ... Auch beim Halteverbot gibts doch keine Ausnahmen oder? Das gilt für Alle, auch für Dich. Hast Du da einen Paragraphen zur Hand? Ich wüsste nämlich keinen. Woher soll das Ordnungsamt auch wissen, wer zu welcher Einfahrt gehört.

Darf ich auch vor meiner eigenen Ausfahrt nicht parken?Doch, das dürfen Sie. Das Parkverbot gilt grundsätzlich, damit die Anwohner nicht behindert werden. Steht Ihr eigenes Fahrzeug vor Ihrer Einfahrt, ist das üblicherweise nicht der Fall. Für andere Verkehrsteilnehmer wird allerdings ein Bußgeld fällig. Wie hoch dieses ausfallen kann, erfahren Sie hier. (Bußgeldkatalog.org) Darüber habe ich mich schon informiert und anscheinend darf ich das.

Nein, darfst du nicht. Vor einem abgesenkten Bordstein ist immer Parkverbot. Da braucht es nicht mal ein Schild.

Du darfst nicht vor deiner Einfahrt parken! Das ist für jeden Parkverbot.

Darf ich auch vor meiner eigenen Ausfahrt nicht parken?Doch, das dürfen Sie. Das Parkverbot gilt grundsätzlich, damit die Anwohner nicht behindert werden. Steht Ihr eigenes Fahrzeug vor Ihrer Einfahrt, ist das üblicherweise nicht der Fall. Für andere Verkehrsteilnehmer wird allerdings ein Bußgeld fällig. Wie hoch dieses ausfallen kann, erfahren Sie hier. (Bußgeldkatalog.org) Darüber habe ich mich schon informiert und anscheinend darf ich das.

@Bunyamin38

Wenn du vor deiner Ausfahrt parkst, parkst du dann vor einer Bortsteinabsenkung?

@Bunyamin38

Du als Anwohner hast kein Recht den vor deiner Einfahrt liegenden Parkplatz zu beanspruchen. Wenn du dort parken willst, musst du dir einen kostenpflichtigen Parksschein besorgen.