Parken vor dem Eingangstor, nicht der Einfahrt! erlaubt?
ich habe gerade folgendes Problem mit den Nachbarn:
ich hatte eben, als meine Hofeinfahrt mal wieder zugeparkt war, eine Lücke paar Häuser weiter entdeckt. Als ich den wagen dort abgestellt hatte, droht mir der Anwohner mit der Polizei, weil ich vor dem KLEINEN Tor stehe, vor der Hofeinfahrt stehe ich nicht. Kommt der damit durch? Im Internet steht, dass man nur vor den Einfahrten für Autos nicht stehen darf. Aber ich weiß jetzt nicht, ob es in diesem Fall eine Ausnahme ist, weil die Hofeinfahrt relativ schmal ist oder weil Hofeinfahrt und Eingangstor von einer Art Torbogen umschlossen sind, damit es optisch einheitlicher aussieht, ka ich kenn mich mit dem, was in gesetzlichen Klauseln verschlüsselt steht, nicht aus...
3 Antworten
Wenn vor dem kleinen Tor der Bordstein nicht der Straße angeglichen ist, kannst du dort parken. Er droht dir nur, laß dich nicht einschüchtern.
Das wird er wohl deswegen getan haben..um alle abzuschrecken. Mach dir keine Gedanken und laß dein Auto dort stehen. Der wird sicher nichts veranlassen um es sort wegschaffen zu lassen. Kontrolliere aber dein Auto..ob er daran etwas gemacht hat!?!?
Wenn der Bordstein nicht abgesenkt, sondern ebenso hoch wie links und rechts davon ist, dann darfst du davor parken. Lasse den Nachbarn schimpfen. Wenn das Ordnungsamt kommt, wird es dies dem Nachbarn sicher auch erklären.
das hoffe ich. Ich hab nur Bedenken, dass seine schmale Hofeinfahrt, dann denjenigen vom Ordnungsamt dazu verleitet, für den Anwohner Partei zu ergreifen. Es ist jetzt nicht so schmal, dass man da nicht rauskommt, ka. sonst war eben alles zugeparkt
Du musst dir nur merken: Das parken ist vor JEDEM abgesenkten Bordstein verboten - egal ob eine Ausfahrt vorhanden ist oder nicht. Abgesenkte Bordsteine sollen nämlich auch Rollstuhlfahrern und Fußgängern mit rollbarer Gehhilfe das überqueren von Straßen erleichtern.
der hat anscheinend schonmal versucht, den Bordstein selbst abzusenken. Da fehlt direkt vor dem Eingang, ein ca. 30 cm großes Stück, aber rausgeschlagen! Das sieht man! Das kann doch nicht als Bordsteinabsenkung gelten, oder?