Parken verboten kein Parlverbot, hoher Bordstein?

15 Antworten

Mal zur Erinnerung:

StVO §1
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Das sollte Deine Frage beantworten, ob es erlaubt ist, dort zu parken.

Stehst du da zufällig direkt vorm Eingang dieses Hauses? Sieht für mich zumindest so aus, als ständest du direkt vor dem Weg. Wie sollen denn die Leute da vorbei kommen? Gerade wenn man schwer mit Einkäufen beladen ist oder mit dem Fahrrad unterwegs ist.

Wenn es keine Schilder gibt ist es prinzipiell wahrscheinlich nicht verboten. Aber durchaus eine vermeidbare Behinderung.

Der Eingang ist mindestens 3 Meter weiter hinten.. ^^

@Paejexa

Ok vergiss es.. hab die unteren Bilder zuerst nicht gesehen

Du stehst genau da, wo andere zur Haustür oder raus wollen. Das würde mich auch nerven.

Ob es verboten ist weiß ich nicht, aber es ist auf jeden Fall rücksichtslos.

Was stand auf den bösen Zetteln?

Ist das eine Tempo-30-Zone, verkehrsberuhigter Bereich o.ä.?

Du standest KOMPLETT vor dem Hauseingang, sollen die Leute über das Gebüsch hüpfen?

Da braucht es kein Verbot, da sollte Dir schon der gesunde Menschenverstand sagen.

"Noch blöder geht es nicht!!"

"So kannman auch Parken, direkt vor der Türe! Danke"

30er Zone. Keine Parkverbotsschilder

@NAISS

Und dass es für die Bewohner evtl. nicht optimal ist, dass Du den Zugang zum Haus versperrst, ist Dir nicht in den Sinn gekommen? 4m rückwärts fahren und es passt.

Auf den Zetteln stand z.B., dass man nicht blöder parken kann!

Was auch berechtigt ist.

@Apolon

Ich stelle mich dann halt da hin wenn alles andere zu ist.

@NAISS

Und dies ist nicht erlaubt.

Ich würde das Ordnungsamt, bzw. die Polizei verständigen, damit diese dein Fahrzeug auf deine Kosten abschleppen lassen.

Manche Leute, sind einfach zu faul um ein paar Meter zu laufen.

Außerdem solltest du mal dein Gehirn etwas anstrengen.

Weshalb glaubst du, dass gerade diese Flächen nicht zugeparkt werden.

Ja, laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken dort verboten, auch ohne Schild.

Du blockierst mit deinem Auto den einzigen gepflasterten Zugang zur Haustür. Es ist eine vermeidbare Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer (Fußgänger) und damit ein Verstoß gegen §2 StVO.

Man kann dein Verhalten evtl. sogar als Nötigung und damit Straftat oder Ordnungswidrigkeit werten.

Trotzdem ist es nicht erlaubt, dein Auto zu zerkratzen.

Aber mal ganz ehrlich: ehe ich durch die Hecke oder über matschiges Gras müsste, würde ich mich mit meinem Einkäufen auch an deinem Auto durchquetschen, Kratzer wären mir bei so rücksichtslosem Verhalten total egal, könntest du dann mit meiner Versicherung klären. Oder ich würde dir eine Rechnung für die Reinigung meiner Schuhe und ggf. Kleidung schicken, wenn ich doch übers Gras gehe und was dreckig wird, einfach weil so rücksichtlose Leute mich einfach extrem aufregen. Wenn ich ganz motiviert wäre, wäre auch mal ein Anruf beim Ordnungsamt drin.

Mal kurz da stehen, wenn man beispielsweise schnell Einkäufe rein trägt ist ja das eine. Aber dann hättest du das zerkratzen ja mitbekommen. Und selbst dann hätte man weiter vor oder zurück fahren können, dass genug des Weges frei bleibt. Du musst dort also länger gestanden haben und da gibt es von mir kein Mitleid.