Parken verboten? Folgen nach unfall

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Der parkende Fahrzeugbesitzer begeht sehr wohl einen Verkehrsverstoß, wenn er an der Örtlichkeit verbotswidrig parkt. Eine Ahndung wegen des Parkverstoßes ist möglich. Ist der parkende Pkw mit ursächlich für einen Unfall, z.B. weil die Sicht durch das parkende Fahrzeug eingeschränkt wurde, so wird der Parker wegen Falschparkens beanstandet. In wieweit bei der Schadensregulierung die Versicherung auf den Parker zugeht (prozentualer Anteil) kann nicht gesagt werden, dass ist fallabhängig. Wird aber nur ein falsch parkendes Fahrzeug angefahren, so hat der fahrende Pkw-Lenker die Alleinschuld, da u.a. von diesem Fahrzeug auch eine höhere "Betriebsgefahr" (aus der Rechtsprechung) ausgeht. Der Falschparker kann aber trotzdem ein Knöllchen wegen Falschparker erhalten. Das hat dann aber mit dem Unfall garnichts zu tun. Wenn du einen Pfosten anfährst, weil du diesen übersehen hast, ist doch auch die Stadt nicht Schuld, weil sie an dieser Örtlichkeit einen Pfosten angebracht hat, sondern derjenige, der den Pfosten anfährt.

Der falsch Parkende bekommt ein Verwarnungsgeld in der Höhe die dem Falschparken entspricht.

Er ist aber nicht dafür verantwortlich wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer sein stehendes Fahrzeug beschädigt.

Wie übersieht man ein parkendes Auto ? Augen auf im Strassenverkehr. Selbst wenn ein Auto im Parkverbot steht, die Schuld trägt der Unfallverursacher. Der Faalschparker bekommt halt ein Knöllchen

dass weiss ich auch nicht, viell rechts kommender verkehr der verkehr der von links kommt und egal welche richtung man abbiegen würde landet man wegen parkender autos vor der ausfahrt auf der gegenfahrbahn.....viell war die kurve zu kurz genommen und der fahrer hatte dass auto gesehen aber nicht weit genug ausgeholt

Die Frage ist, ist der Platz, auf dem er steht als Parkverbot gekennzeichnet? Wenn ja, da ist er falschparker, aber immernoch ein fall düe Versicherung und Gutachter - ob man nicht dennoch ohne Touchieren vorbei hätte kommen können. Wenn nein, dann bist du schuld, wenn ihn anfahrst - als Unfallverursacher

Selbst wenn er quer zur Fahrtrichtung gestanden und die ganze Straße blockiert hätte, würde der "Falschparker" keine Mitschuld tragen.

Er müsste vielleicht ein Ordnungs-/Bußgeld...etc. zahlen, aber keine "Versicherungsleistung" übernehmen (lassen) müssen.

Man darf nicht ungestraft an ein falsch geparktes Auto fahren.

Der Falschparker hätte nur eine Mitschuld, wenn ein Unfall passiert, weil sein Fahrzeug die Sicht eingeschränkt hätte (z.B. vor einer Kreuzung). Wenn aber einer an den Falschparker fährt bekommt er keine Mitschuld.

mir ist ja klar das dass fahrende auto schuld hat, wenn aber durch das parkende auto der fahrer gezwungen ist bis in die gegenspur zu fahren, könnte es doch auch sein zu sagen das parkende auto hätte ja auf der parkfläche gegenüber parken können um zum gemüsehändler zu gehen, hätte der nicht direkt vorm stand geparkt, wärs einfacher für das fahrende auto gewesen aus der spielstrasse zu fahren....oder nich

@Marcella80

...Niemand wird "gezwungen", in die Gegenspur zu fahren. Falls er es tut, muss er sich vorher überzeugen, dass genügend Platz vorhanden ist, selbst wenn er dazu anhalten, aussteigen, nachsehen....müsste.

@Egoline

das parkende auto steht ja direkt auf der fahrbahn mann müsste also stehen bleiben bis der fertig mit einkaufen ist?

@Marcella80

Ja, man muss warten. Wenn eine alte Frau auf der Straße sitzt, weil sie nicht mehr laufen kann, kann man sie ja auch nicht einfach umfahren.

@Marcella80

JA, man müsste eben stehen bleiben und warten, oder die Polizei rufen, die ein Abschleppen o.ä. veranlasst.

KEINER darf ein Fahrzeug, oder andere Sachen beschädigen, "nur" weil sie im Weg stehen.