Parken mit Sichtbehinderung?

3 Antworten

dem Widersprechen. Solange dein KFZ regelkonform abgestellt ist, können die gar nix. 

Auch andere Fahrzeuge würden dann die Sicht versperren. Als Fahrer muss man dann sich eben etwas langsamer vortasten. 

Paragraph 12 StVO regelt das Parken. Versichere Dich dass Du keinen Fehler gemacht hast und erhebe dann Einspruch gegen den Bescheid mit Hinweis, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Politesse), als auch die Ordnungshüter des fließenden Verkehrs keinen Verstoss erkennen konnten und diese Aussage nach Begehung der Örtlichkeit statt fand.

PawelPipowitsch 
Fragesteller
 11.05.2016, 23:21

Eigentlich schon klar. Wie verläuft in dem Fall der Rechtstreit wenn ich die Zahlung unter Angabe von Gründen verweigere?

Wiesel1978  11.05.2016, 23:29
@PawelPipowitsch

Ich denke, das Geld wird bei Gericht mit ordentlich Gerichtskosten eingeklagt, Du bekommst ein Gerichtsbescheid, darauf musst Du widersprechen, am Besten machst Du Fotos, zu Deiner Sicherheit, und dann wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, in denen bspw auch die Politesse und die Polizeibeamten als Zeuge geladen werden können (müsste Dein Anwalt recherchieren).

ODER

die Anzeige wird fallen gelassen, weil Du Recht hast, ist mir auch schon passiert ;)

im endeffekt kann ich dich und auch die anderen verstehen.

was du nicht siehst oder sehen willst ist ,dass du nicht den eltern die sicht auf ihre heraus kommenden kinder raubst, sondern den vorbeifahrenden autos die sicht auf die kidner, die auf die straße zurennen!

gerade wenn du sagst, zwischen ausgang und dienem wohnmobil ist ein gehweg, heit es für mich, falls die eltern auf der anderen straßenseite stehen und z.b. warten, weil gerad ein auto kommt. was macht das kind?! es sieht die eltern und rennt einfach zu ihnen!!! und da dein wohnmobil direkt an der straße parkt, rennen sie dumm vor ein fahrendes auto


PawelPipowitsch 
Fragesteller
 11.05.2016, 23:31

In einem Kindergarten ist es aus Gründen der Fürsorgepflicht nicht möglich, dass die Kinder ohne Begleitung den Kindergarten verlassen. In diesem Fall befindet sich auf der anderen Seite kein Bürgersteig zu dem die Kinder laufen wollem. Auch die Sicht ist bollkommen ausreichend weil vor dem Wohnmobil noch Parkraum ist bevor der Eingangsbereich des Kindergartens anfängt. Wenn die abholenden Eltern dich an die Verkehrsregeln halten würden und Schrittgeschwindigkeit fahren würden, ihre Kinder anschnallen würden und nicht im Parkverbot halten würden wäre der gemeinsam genutzte Verkehrsraum absolut sicher! Ich habe selber Kinder und versuche ständig an die Vernunft der Eltern zu appelieren.