Parken im Hof (Nachbarstreit)

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sie haben nur dann das Recht, das Fahrzeug auf dem Eigentum des Vermieters unterzustellen, wenn es darüber eine schriftliche Vereinbarung gibt. Mündliches zählt hier nicht. In Ihrem Fall wurde ich mit dem Vermieter reden und eine schriftliche Vereinbarung abschließen, wenn der mitmacht. Dann kann jemand anders, egal ob es der Bruder, ein anderer Mieter oder sonst wer ist, sie nicht daran hindern.

Ist es vertraglich nicht vereinbart, gibt es auch kein Recht darauf. Auch der jederzeitige Widerruf des Vermieters wäre möglich. Es gibt kein Gewohnheitsrecht. Mit den Vermutungen sollten Sie vorsichtig sein. Hier sollte geklärt werden, wer hat welches Recht und darf wem was erlauben. Evtl. sollte ein gemeinsames Gespräch mit Ihnen und den Brüdern angestrebt werden. MfG

Im Mietvertrag ist bezüglich dem Parken im Hof nichts erwähnt, allerdings mehrfach vom Vermieter mündlich erlaubt worden. Der Vermieter ist alleiniger Eigentümer des Grundstückes auf dem sich das Mietshaus befindet, nur der Hof ist zu 50% unter den Brüdern aufgeteilt. Ist es nicht so, dass Unstimmigkeiten die Brüder unter sich klären müssen und man solange mit Erlaubnis des Vermieter weiter parken darf?

@drhouse22

Mir scheint hier das Eigentumsrecht, bzw. das Überwegunsrecht nicht so ganz klar zu sein. Ist der Parkplatz selbst sowie die Zuwegung dahin im Eigentum des Vermieters, ist die Sache klar. MfG

@heimwerker

das sind zwei doppelhaushälften. Das vordere Haus in dem der Bruder wohnt und ein dahinterliegendes. man muss durch das Tor und durch den Hof laufen, damit man das dahinter liegende Mietshaus erreicht. Das Auto würde über Nacht direkt hinter dem Tor stehen. Ich hoffe man kann es sich einigermaßen vorstellen.

@drhouse22

PS: Das hintere Haus und das Grundstück auf dem sich das Haus befindet gehört alleine dem Vermieter. Das vordere Haus und der Hof ist unter den Brüdern geteilt.

Wenn er auch Besitzer vom Hof ist,muss sein Bruder mit allem Einverstanden sein ! Sei es die höhe der Mieteinnahmen, ( die werden bestimmt je 50 % davon bekommen ) oder Umbaumaßnahmen,oder wie in Deinem Fall das Auto im Hof abstellen,ist er nicht damit Einverstanden kannst Du eigentlich nichts dagegen tun . Weil beide Brüder je 50 % Mitspracherecht haben !

Letztendlich gibt das Grundbuch Auskunft. Die Eigentümersituation des vorderen Grundstückes sieht wahrscheinlich vor, dass beide Brüder als Eigentümer im Grundbuch stehen. Rechtsverbindliche Entscheidungen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, können beide Eigentümer nur gemeinschaftlich treffen. Das bedeutet für das temporäre Parken auf dem gemeinschaftlichen Grundstück, dass dazu eine (schriftliche) Erlaubnis beider Eigentümer gegenüber Dritten vorliegen sollte. Ein Eigentümer allein kann also nicht für sich sprechend de jure eine derartige Erlaubnis erteilen. Nachdem du den Sachverhalt des gemeinsamen Eigentums kennst, kannst du nicht mehr für dich in Anspruch nehmen, dass du guten Glaubens gehandelt hast, indem du deinen Pkw auf das gemeinsame Eigentum der Brüder abgestellt hast.

Hallo,

wichtig zu wissen ist, wie die Besitzverhältnisse aufgeteilt sind! Sind die Brüder im Grundbuch zu je 50% Eigentümer für den Hof oder gibt es eine reale Grenze im Hof? Wenn es die gibt, hast du auf der Grundstücksseite seines Bruders nichts zu suchen. Wie auch immer, vielleicht solltest du einmal das Gespräch mit seinem Bruder suchen und ihn ebenfalls um Erlaubnis fragen, da ihm ja immerhin 50% gehören, vielleicht ist das auch das, was er von vornherein wollte, einfach nur gefragt werden!

Es gibt keine realen Grenzen im Hof. Nur anteilmäßig 50%.