parken gegen die fahrtrichtung auf einem parkstreifen
hallo,
ich habe heute mein auto entgegen der fahrtrichtung aus einen prkstreifen stehen gehabt (ich weiss das man das nciht darf) meine frage ist einfach, wie hoch ist da in der regel das busgeld. auf dem abschnitt stand bei mir "parken auf der linken fahrbahnseite länger als eine stunde". ich hab weder jemanden behindert noch jemanden zugeparkt. mein fehler war nur das ich entgegen der fahrtrichtung gestanden bin.
was darf das normal kosten?
gruß peter
8 Antworten
„Linksparken ist verboten!“ Die Straßenverkehrsordnung schreibt gemäß § 12, Abs. 4 StVO eindeutig vor, dass zum Halten oder Parken „an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren ist“. Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge gleichermaßen. Also wirst du mit einem Bußgeld belegt.
Die Behinderung bzw. Gefährung des Straßenverkehrs beginnt in dem Moment, wo du vom Parkstreifen WEGFAHREN willst. Dann behinderst bzw. gefährdest du den fließenden, entgegenkommenden Verkehr! Dabei ist es auch unerheblich, ob es sich um einen Parkstreifen handelt.
hier 20 euro
Häh ? Wenn auf dem "Abschnitt" (????) "parken auf der linken fahrbahnseite länger als eine stunde" steht, wirst du wegen Überschreitung der Parkzeit belangt, nicht wegen dem Parken entgegen der Fahrtrichtung.
Das Parken entgegen der Fahrtrichtung kostet 15 Euro.
Das Überschreiten der Parkdauer kostet 5-30 €. Es kommt unter anderem darauf an, ob du einen Parkschein/eine Parkscheibe hattest oder nicht.
da wo ich gestanden habe, gibt es keine einschränkung der parkzeit. da gibt es auch keinen parkscheinautomaten oder eine parkscheibenpflicht. das ist ein normaler parkstreifen neben der fahrbahn.
Also das Bußgeld wird auf jeden Fall teurer sein als das Busgeld!
Ach, ein Verwarngeld ist kein Bußgeld????
Nein. Ein Bußgeld wird ins Verkehrszentralregister eingetragen. Ein Verwarngeld nicht.
Nicht Bußgeld wird ins Verkehrszentralregister eingetragen. Denn nicht jedes Bußgeld ist punktefähig. Wenn du 5 kmh zu schnell bist, das Verwarnungsgeld nicht zahlst, erhältst du einen Bußgeldbescheid. Der ist teurer durch die Verwaltungsgebühren, wird aber trotzdem nicht eingetragen.
ich soll dafür 25 euro abdrücken. dabei habe ich absolut keinen behindert und keinem im weg gestanden. war einfach nur ein parkstreifen ohne parkscheibe oder parkschein. ich finde das auch etwas arg übertrieben was die da haben wollen.
es ist weder busgeld noch bußgeld - es ist erst ein verwarngeld