Parken auf Grenzmarkierung?
Hallo, ich habe heute ein Knöllchen bekommen. Ich habe mein Auto am Straßenrand geparkt. Das sind markierte Parkplätze, wo man halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße parkt. Von der Straße aus stand ich mit dem Hinterreifen genau auf der Markierung, die das Ende dieses Parkstreifens anzeigt. Dahinter ist so ne zickzack Linie. Es ist allerdings keine Einfahrt oder so was dahinter gewesen. Nur der Eingang zum Park und 10 Meter weiter erst die Einfahrt. War ca 5 Minuten mit meinem Hund im Park. Als ich mein Auto parkte war alleridngs noch keine Politesse zu sehen. Sie kann also nicht behaupten, dass ich länger als 3 Mintuen meinen Wagen verlassen habe. Ist es zulässig? Habe ein Foto gemacht. Hoffe Ihr könnt mir helfen!
5 Antworten
Nee das ist die absolut geschützte Fläche, Querstriche/Zickzack usw da haste mit dem Heck drüber gestanden und somit aus die Maus. Übriigens bringt das auch nicht viel da zu streiten, weil es um wenige Euros geht, aber ein hoher Prozeßaufwand mit mäßigem Erfolg und hohem Risiko.
Ja Danke für den Stern !
Nicht der Hinterreifen ist entscheidend, sondern das Lichtraumprofil des Fahrzeugs.
Ich würde auf jeden Fall Einspruch erheben.
Es zählt nicht der Reifen, sonder das Blech. Lernt man in der Fahrschule. Das mit drei Minuten ist auch Mumpitz.
Immer diese verdammten Autofahrer.
Gut, dass wenigstens einer auf dieser Erde-Du-in der Fahrschule aufgepasst hast! Danke schön!
Hast Du entgegen der Fahrtrichtung geparkt ?
Ne ne...aber in den anderen Antworten lese ich, dass das Blech zählt und nicht der Reifen.