Parken auf dem Bürgersteig? (Anhänger)

4 Antworten

Erster Punkt: § 12 Abs. 6 StVO: Es ist platzsparend zu parken. Im Bußgeldkatalog Tatbestandsnummer 62, 10 Euro.

Zweiter Punkt: § 12 Abs. 3b StVO: Ein Anhänger ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als 2 Wochen parken. Ob das zutrifft, wissen wir nicht. Im Bußgeldkatalog Tatbestandsnummer 57, 20 Euro.

Dritter Punkt: Richtig, auf dem Gehweg hat das Ding nichts zu suchen. Tatbestandsnummer 52?, 15 Euro.

Schick das Foto ans Ordnungsamt, die kümmern sich darum.

was willst du jetzt wissen? ob du dem ans bein pinkeln kannst oder was?

kannst du, wenn der anhänger da schon seit 2 wochen steht und nicht bewegt wurde...

Nein ich will niemandem "ans bein pinkeln" ein Kollege und ich haben und das nur gefragt was da passieren könnte als wir flaschen in den Containern im Hintergrund entsorgt haben :) Und danke für die Antwort :)

Der könnte vom ordnungsamt kostenpflichtig entfernt werden plus Bußgeld