Parke ich wiederrechtlich?

Abfluss - (Recht, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung)

5 Antworten

Parkst Du denn auf dem Grundstück, dass dem Vermieter gehört, falsch?

Nein ich parke auf öffentlicher Straße. Das ist eine Sackgasse.. Die Straße wird auch nur von den Bewohnern des Hauses gegenüber und uns befahren. Und ich parke am Ende dieser Sackgasse.

Dein Foto ist zu klein als das ich mir ein abschließendes Urteil erlauben könnte. Wenn man aber mal genau in die StVO sieht dann findet man dort nicht nur die "Schachtdeckel und andere Verschlüsse" sondern das:



(3) Das Parken ist unzulässig

4.über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,



Das Parken ist also nur dann verboten wenn dort auch Zeichen 315 "Parken auf Gehwegen" aufgestellt ist oder dann wenn es markierte Parkflächen gibt.

Ich werde morgen gerne ein anderes Foto anfertigen auf dem man die ganze Straße sieht.
Schilder sind dort gar keine angebracht. Das ist eine Abzweigung der Straße um die zwei Häuser (das in welchem ich zur Miete unterkomme und das der Nachbarn) zu erreichen. Hinter dem Abfluss beginnt ein kurzer Grünstreifen auf dem ein Zaun das Ende der Straße endgültig markiert. Ein Gehweg gibt es die gesamte Straße entlang nicht.

@DerTeetrinker

Dann kannst Du zu 99% davon ausgehen das das Parken dort nicht verboten ist.

Ah perfekt vielen Dank.

über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

Das heißt mE, dass nur Schachtdeckel usw. auf Gehwegen gemeint sein können.

Ah ok ich verstehe ... Vielen Dank erstmal!
Also wenn ich meinen Roller auf besagtem Abfluss abstelle kann man mir rechtlich nichts vorwerfen ?

@DerTeetrinker

Rechtlich vielleicht nicht da sich §12 (3) 4 StVO auf die Zugänglichkeit von z.B. Unterflurhydranten und anderen Versorgungsschächten bezieht.

Die Ehegatin ihres Vermieters sorgt sich wohl eher darum,das dieses Gitterrost durch die Belastung Schaden nehmen könnte.

Und dieses ist,wenn ich sie richtig verstanden habe Bestandteil des Grundstücks und somit ihr Eigentum.

Oh da habe ich mich wohl ganz falsch ausgedrückt. Nein ich parke auf öffentlicher Straße, eben absichtlich nicht auf dem Grundstück ihres Mannes. Diese... Dame... Sorgt sich auch absolut nicht um die Beschaffenheit des Objekts.. Ihr geht es einzig und allein darum, irgend einen Punkt zu finden in dem ich gegen das Gesetz verstoße, sodass dies beanzeigt werden kann.

Erstatte doch Anzeige wegen Stalking. Wird zwar nicht viel bringen, könnte sie aber erstmal abschrecken.

Das müsste ich ja beweisen. Leider kann ich nicht viel gegen sie tun.. Ihr Mann, mein Vermieter steht mehr als unter ihrem Pantoffel. Sprich.. Mache ich meinen Mund auf.. Folgt die Kündigung. Das müsste dann wieder vor Gericht... Ein Hoch auf so erwachsene Menschen :)

@DerTeetrinker

Bei Anzeige ermittelt die Polizei, da muss man nicht selber die Beweise liefern. (Wär natürlich besser.)

Außerdem kannst du als Mieter garnicht so einfach gekündigt werden.

Ich würde dir Raten eine Rechtschutzversicherung abzuschließen und die Nachbarin dann jedesmal zu ignorieren. Wenn dir ihr RA oder irgend ein Amt irgendwas zustellt reichs direkt zu deinem RA weiter, bezahlt durch die Rechtsschutzversicherung. Wenn Sie merkt das es dich nicht juckt oder ihre Versuche nichts bringen (abgeblockt vom Anwalt) wird sie früher oder später aufhören.

@5432112345

Also ganz nach dem Motto: "Verklag mich doch."

Ok .. Den Tipp mit der Zusatzversicherung werde ich mir mal gründlich durch den Kopf gehen lassen. Schade das man solche Wege gehen muss.. Aber diese Person verweigert ja sogar das ich mir einen Telefonanschluss legen darf... Im Jahre 2015 ..

@DerTeetrinker

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/telefon.htm

Das darf sie nicht, du kannst die Miete dafür kürzen:

Zu den Mindestanforderungen bei Wohnraum, die ohne besondere Nachfrage des Mieters vorausgesetzt werden gehören regelmäßig:
- Stromanschluss
- Wasseranschluss (mit Abwasser) und Toilette
- ausreichender Wärme- und Schallschutz
- Übergabepunkt für Telefonfestnetz


Das Recht des Mieters auf Informationsfreiheit ist grundrechtlich geschützt (ständige Rechtssprechung z.B. BayObLG, WuM 1981, 80; vgl. auch BVerfG NJW 1994, 1147, 1148 m. w. N.). Der "Übergabepunkt" im Haus wird von der Telefongesellschaft eingerichtet, der Vermieter/Eigentümer muss die Einrichtung dulden und daran mitwirken.

Mietkürzung ca. 5%.

Danke! Vielen Dank. Genau so eine Antwort ist Gold wert.

Ich habe die Dame bereits vor einiger Zeit höflichst gefragt ob ich mir nicht einen Telefonanschluss von der Telekom legen lassen dürfe. Die im OG liegenden Wohnungen wurden früher gewerbsmäßig genutzt. Sie sagte, die Telefonleitungen die in den Wohnungen verlegt sind laufen alle als ein Strang in die Hauptleitung. So müsste von meiner Wohnung aus eine extra Leitung zum Verteilerkasten gelegt werden. Damit ist sie nicht einverstanden. Sie verweigert das. Ich solle mir doch mit einem Internetstick behelfen. Sie möchte nicht das die Wand aufgestemmt wird.

@DerTeetrinker

Tja, das hätte sie sich überlegen können bevor sie die Räume als Wohnung vermietet. Ihr habt einen Mietvertrag und an den muss sie sich nun halten, aber vielleicht ist ihr ihre Wand auch 5% Mietkürzung wert.

@5432112345

Du könntest ihr natürlich anbieten, sowohl auf die Mietkürzung als auch auf den Telefonanschluss zu verzichten, wenn sie dich dafür in Zukunft mit Lapalien in Ruhe lässt. Aber nicht schriftlich geben, sonst verlierst du dein Druckmittel.

Es handelt sich um eine Entwässerungsrinne, so wie vor Garagentoren häufig zu finden. Entwässerungsrinnen sind keine Schachtdeckel und andere Verschlüsse. Diese sind auf dem Gehweg frei zu halten, damit die technischen Werke der jeweiligen Gemeinde/Stadt an die unter der Erde liegenden Anschlüsse sofort rankommt.