Parallel rechts abbiegen in zweispurige Straße... Wer darf Spur wählen?
An der Kreuzung befinden sich 3 Spuren. Eine Linksabbiegerspur, eine geradeaus/rechts und eine Rechtsabbiegerspur in genannter Reihenfolge. Fahrzeug A biegt von der geradeaus/rechts-Spur nach rechts ab. Fahrzeug B von der äußeren rechten Spur. Fahrzeug A holt weit aus und kommt in seiner (der linken) Spur wieder an. Fahrzeug B biegt ab und möchte auch in der linken Spur ankommen. Folglich ist Fahrzeug B Fahrzeug A in die Seite gefahren. Wer ist hier im Recht?
5 Antworten
Hallo Emma010983,
Ganz klar: Beide Personen müssen in ihrem Fahrstreifen bleiben.
Fahrzeug B hätte also erst eine engere Kurve fahren müssen um auf seiner eigenen Spur wieder anzukommen und dann Blinker setzenund Fahrstreifen Wechsel machen.
Ben
Fahrzeug B hätte die Kurve ganz eng nehmen müssen und auf der rechten Spur auskommen müssen. Ein Spurwechsel wäre entweder vor oder nach der Kreuzung sinnvoll gewesen, da der Verkehr auf der linken Spur beachtet werden muss.
Für alle Intetessierten, habe von der gegnerischen Versicherung ein Ablehnungsschreiben bekommen mit der Begründung, dass ich meinem Unfallgegner die freie Spurwahl nicht ermöglicht hätte...
Fahrzeug A
Fahrzeug B hat den Fehler gemacht und Hat die Seite gewechselt ohne zu schauen ob es geht
Fahrzeug A ist im Recht
Richtig, nur falsch formuliert: B wechselt die Spur und ist daher der Unfallverursacher.
Komische Frage. Wer die Spur wechselt muss natürlich aufpassen, dass er keinem in die Quere kommt.
Auf welche Urteile beziehst du dich?
Diese Aussage habe ich von meiner Anwältin bekommen. Bin jedoch bisher nicht fündig geworden 🤔
So komisch ist die leider nicht. Für mich ist es auch ganz klar, dass jeder in seiner Spur bleibt. Es gibt jedoch Urteile, die besagen, dass der am weitesten rechts fahrende die Spur frei wählen kann.