Paragraph 117

8 Antworten

Ich kenne das Lied von dem - Typen -

(bin da etwas vorsichtig mit dem Namen... Habe gestern im TV gesehen, dass er sich den hat schützen lassen und jetzt sind seine Anwälte unterwegs um Missbräuche gleich mit Geld zu bestrafen!)

aber vielleicht meint er den §117 OWiG -> unzulässiger Lärm?! Das würde zumindest zu seiner Musik passen!

Passt m.E. besser als § 117 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

http://www.gesetze-im-internet.de/ such dir eins aus.

Ordnungswidrigkeitsgesetz

§117: Unzulässiger Lärm

würde ich vorschlagen.

Einmal ist es der Anspruch auf Arbeitslosengeld SGBII

oder aber der § Owig : Unzulässiger Lärm.

Und wahrscheinlich noch viele andere.