Papierkram - was wie lange aufheben?
Hey.
Ich hab eine Frage zum lästigen Papierkram...
Wie lange muss ich als Privatperson was aufheben???
Es geht mir um: - Handyrechnungen - Papierkram von der Agentur für Arbeit - Papierkram vom JobCenter (Arge) - Rechnungen für Internet - Mahnungen - Kontoauszüge - Papierkram von ehemaligen Arbeitgebern (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Lohnsteuerkarte, usw)
Bei manchen Sachen frag ich mich, wozu man das aufheben muss... Allgemein frag ich mich, warum das alles so viel Papierkram is, wenn doch heutzutage so gut wie jeder Haushalt einen Computer hat...??
4 Antworten
Für Privatleute gibt es keine bestimmten Fristen. Kaufbelege würde ich solange wie die Garantiezeit ist, aufheben. Kontoauszüge undHandyrechnungen würde ich ca. ein Jahr aufheben. Alte Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen würde ich, wenn ich mit dem AG im Reinen bin auch nach einem Jahr vernichten. Mahnungen, wenn sie erledigt sind. Steuerkarte mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zum Finanzamt senden oder wenn die Frist (Mai des Folgejahres) abgelaufen ist, auch entsorgen. Aber bitte nicht einfah in die Papiertonne sondern schreddern. Vieles ist möglich per PC, aber die gute alte deutsche Bürokratie verlangt nun mal Papier.
Lohnabrechnungen bewahre ich nie auf. Die kann man jeder Zeit vom Arbeitgeber verlangen.
Rechnungen bewahre ich 1 Jahr auf... wenn überhaupt. Die kann man Notfalls auch immer wieder verlangen.
Kontoauszüge Sammle ich bis der Ordner voll ist :-) Dann wird ausgemistet und alles weg! Ich finde es auch unnötig.
tu es einfach alles in einen ordner lieber aufeben, sonst braucht man es und hat es nicht mehr
Ich habe mal was von zehn Jahren gehört. Das ist zumindest bei der Steuererklärung so.