Paket wurde im Flur liegengelassen, jetzt weg, wer haftet!

2 Antworten

- Wenn ein schriftliches Abstell-OK vorliegt, hat der Nachbar den Schaden

- Wenn nicht, hat das Transportunternehmen den Schaden (bzw. in dem Fall der Fahrer)

Pakete werden nur gegen Unterschrift ausgehändigt, Päckchen müssen nicht quittiert werden. Der Absender kann Nachforschungsantrag stellen, und muss die DPD auf Schadensersatz verklagen. Es haftet der Zustellbetrieb.