Paket Keine Nachbarschaftsabgabe
Hi
wenn ihr mir etwas in einem online shop bestelle und ich bitte bei dem Hinweis / Vermerk Feld darum das "Kein Nachbarschaftsabgabe bzw Persönlich " vermerkt wird und es wird auch so vermerkt habe ich darauf dann Anspruch oder macht es kein Unterschied am Ende?
Also wenn der Lieferant das "überliest" kann ich dann rechtlich darauf pochen das ja fett "Keine Nachbarschaftsabgabe" drauf stand oder macht das keinen Unterschied zu einem Paket ohne diesen Vermerk.
Es kann ja sein das es beim Nachbarn landet und dieser hat es "verlegt".
Bitte bemüht euch darum die Frage zu beantworten. Ich weiß das es Packstationen und die Möglichkeit einer Nachnahme Sendung gibt. ( oder Einschreiben eigenhändig ) ABER das kostet alles und ein normales Paket von Axxxx z.b. mit diesem FETT aufgedruckten Vermerk "Keine Nachbarschaftsabgabe" ist nur mal der Standart bei mir.
Bin ich am Ende trotzdem der Dep* wenn mein Nachbar es annimmt bzw Unterschreibt bzw irgendwer irgendwas unterschreibt ( Fahrer selber )
3 Antworten
Wenn man (privat) beim Händler kauft, erst wenn man SELBST das Paket zugestellt bekommt, gilt es als zugestellt und ab dem Zeitpunkt beginnt die Widerrufsfrist. Wenn das Paket beim Nachbarn landet, kann man trotzdem einfach widerrufen und der Absender muss sich darum kümmern, wie er das Paket vom Nachbarn wieder abholt.
Das sollte eigentlich von jedem Paketdienst beachtet werden. Z.um Beispiel bei Medikamenten ist das auch so, dass sie oft an keine Nachbarn oder Kinder abgegeben werden dürfen. Auch das muss beachtet werden.
Also das steht ja nicht ohne Grund drauf. Da du das elektronisch angegeben hast, müsste es auch nachprüfbar sein. Von daher bist du am Ende eigentlich nicht der Dumme, der dafür haftet, dass jemand anderes dein Paket verlegt hat, der dein Paket gar nicht haben darf.