Packet beim Versand verloren gegangen - Hermes verlangt Rechnungen usw.

2 Antworten

Da Du nachweispflichtig bist, was in dem Päckchen war und welchen Wert es (beim Kauf) hatte, wirst Du nur den Teil erstattet bekommen, zu dem Du auch Belege vorweisen kannst. Mit Hermes über dieses Praxis streiten ist sinnlos, denn auch in der allgemeinen deutschen Rechtsprechung heißt es:

In dubio pro reo. Im Zweifel für den Angeklagten.

Aber auf Kulanz hoffen, muss nicht vergebens sein...

Liste sämtliche Gegenstände auf und nenne dazu ungefähres anschaffungsdatum sowie die kosten dafür. Keiner kann von dir verlangen für alle gekauften Gegenstände Quittungen vorzulegen. Bleib jedoch bei der Wahrheit. Sollte das Päckchen wieder auftauchen und darin befinden sich nicht die Sachen die du aufgelistet hast, kannst du mit einer Anzeige wegen versicherungsbetrug rechnen.