Pachtvertrag kündigung = auflösung?
Guten Abend :-)
Ich habe eine Frage zum Thema:
„Vertragskündigung, Vertragsauflösung“
eines Pachtvertrages für eine Pferdewiese.
Vor ein paar Wochen habe ich unerwartet eine Kündigung für die Pacht bekommen, in der steht, dass ich die Wiese bis zum 31.12. vertragsgerecht übergeben muss.
Im Vertrag wurde festgelegt, dass ich den Pferdeunterstand, bei einer Vertragsauflösung abbauen muss.
Im Vertrag steht wörtlich:
"sollte es zu einer Auflösung des Pachtvertrages kommen, so ist der Unterstand durch die jetzige Pächterin abzubauen."
Die Kündigung des Vertrages ist in diesem Fall einseitig und ich habe mich noch nicht dazu geäußert. Bei Vertragsabschluss ging ich auch nicht davon aus, dass der Vertrag nach zwei Jahren gekündigt werden würde und war selbst sehr überrascht, als ich ohne Vorwarnung den Brief gelesen habe.
Liegt es bei einer einseitigen Kündigung trotzdem in meiner Verantwortung den Pferdestall abzubauen, oder wäre das nur bei einer einvernehmlichen Auflösung der Fall?
Wie kann ich am besten auf diese Kündigung reagieren?
Würde mich freuen von euch zu lesen :-)
Liebe Grüße
5 Antworten
Wie lange dauern bei dir ein paar Wochen? Alles mit Eingang nach 8/18 zum 31.12.18 finde ich auch für eine Pferdewiese sehr kurzfristig.
Aber die fristgerechte Kündigung kannst du nur in deinem Vertrag prüfen. Was hast du unterschrieben?
Wenn du in die Wiese viel Zeit investiert hast, hättest du auf einer längeren Pachtzeit bestehen sollen.
Ansonsten ist es üblich, dass Pachtflächen wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden müssen. Auflösung oder Kündigung macht hier keinen Unterschied.
Lass den Vertrag und die Kündigung prüfen, evtl. kannst du Widerspruch einlegen oder eine Ablöse für den Unterstand aushandeln.
In dem Vertrag steht auch, bei einer Auflösung. Eine Auflösung bedeutet dass beide Pateien mit der Kündigung einverstanden sind. Ich bin damit absolut nicht einverstanden da dort meine Pferde stehen und ich viel Geld, Zeit umnd Kraft investiert habe um mir dort etwas aufzubauen :-( Beidseitig ist es also ganz uind gar nicht.
ja, du musst das in den urzustand versetzen
Bau den Unterstand ab. Du hast der Vertragsbedingung schließlich zugestimmt.
In deinem Pachtvertrag steht doch wie lange der Vertrag gilt. Bis zu welchem Jahr.
Dort steht auch, aus welchem Grund der Pachtvertrag bereits vorher (von beiden Seiten) gekündigt werden kann und es wurde eine Kündigungsfrist festgelegt.
Üblich ist, daß der Verpächter die Kündigung zum Jahresende (31.12.) mit 6 Monaten Frist (das wäre im Juni gewesen) kündigen darf.
Wenn du nicht durchsiehst, geh mit dem Pachtvertrag mal zu einer Verbraucherzentrale oder zum Anwalt.
Ist diese Kündigung rechtens und sauber, solltest du den Unterstand abbauen.
IdR. gehört dem Verpächter auch alles was auf der Wiese steht, auch dein Unterstand. So etwas muß man bedenken, bevor man viel Geld auf Pachtland investiert.