Pacht von Steuer

2 Antworten

Umsatzsteuer:

Die Pacht ist steuerfrei nach § 4 Nr. 12 UStG, man kann aber optieren nach §9 UStG, wenn der Pächter einen Vorsteuerabzug hat.

Einkommensteuer:

Die Pacht muss beim Verpächter in der Anlage V als Einnahme angegeben werden. Als Werbungskosten können dann Abschreibung und sonstige Kosten, die nicht umgelegt wurden angesetzt werden. Das Einkommen (= Gewinn) aus der Verpachtung unterliegt dann mit den anderen Einkünften der Einkommensteuer. Pauschal gibt es bei der Einkommensteuer keine Prozentsatz, dieser richtet sich nach Ihrem zu versteuernden Einkommen. Wenn Sie unter dem Grundfreibetrag von 8.004 € liegen ist die Einkommensteuer 0 €, je mehr sie darüber liegen, desto mehr Steuer fällt an. Die Einkommensteuer steigt progressiv an, der höchste Prozentsatz liegt bei 45 % + 3% ("Reichensteuer")

wenn du etwas einnimmst, setzt du dies nicht von der Steuer ab, sondern du musst Steuern dafür bezahlen. Und wieviel das ist hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.