p konto und sparguthaben
ist es möglich trotz p Konto einen gewissen Betrag an einer anderen stelle (also nicht auf selbigem Konto) anzusparen/anzulegen? wie hoch ist der Betrag? und gibt es dafür rechtliche grundlagen o.ä.?!
5 Antworten
Bei einer Pfändung musst du alles angeben und ein Bankgeheimnis gibts nicht. Also bleibt nur der Sparstrumpf und den am besten im Garten vergraben.
Du darfst nur ein P-Konto besitzen Das heißt weitere Konten unterliegen nicht dem Pfändungsschutz und können durch Gläubiger gepfändet werden.
Wenn du also etwas sparen möchtest bist du besser beraten wenn dir eine Person deines Vertrauens ein Sparbuch einrichtet, auf das du dann etwas einzahlen kannst.
Man kann z.B. bei Eröffnung eines Sparbuchs festlegen, dass du Geld abgehoben werden kann, wenn zwei Bevollmächtigte die Abbuchung bzw. Auszahlung quittieren. Das wäre zu überlegen wenn du ganz sicher gehen willst, dass nicht irgendwann doch dein Geld weg ist.
Wenn Du den Teil den Du sparen / anlegen willst von deinem Pfändungsfreien Teil des Einkommens bezahlst könnte das funktionieren.
Aber das Geld ist dann natürlich für andere Gläubiger wie n Geschenk. Denn andere P Konten darfst du nicht haben.
Evtl ist es was anderes wenn Du auf Dein Kind ( sofern vorhanden) ein Sparbuch eröffnest.
Bei der selben Bank nicht gut ,da bei der Kontopfändung nur das Girokonto geschützt ist bis zum Freibetrag,natürlich umgewandelt zum P- Konto.Lege lieber dein Geld so auf die Seite ,must ja niemanden auf die Nase binden.
bekommen deine gläubiger wind davon, dass du ein sparkonto besitzt, kann dies ggf. gepfändet werden, falls gegen dich vollstreckbare titel erwirkt wurden. fragt dich der gerichtsvollzieher zu deinen vermögensverhältnissen, musst du diese auch angeben. also schlechte karten, wenn du das geld vor deinen gläubigern verstecken willst, nicht auf deinen namen...