P-Konto und Schadenersatz nach unverschuldetem Unfall ?
Ich hatte einen unverschuldeten Unfall und die gegnerische Versicherung zahlt mir nun 1650.- € Wiederbeschafungswert. Da ich aber nur ein P-Konto besitze und die auszuzahlende Summe + das Kindergeld ,das auf mein Konto geht, den pfändbaren Höchstbetrag überschreiten wird, frage ich mich nun ob ich das Geld überhaupt bekomme ,wenn ich es über mein Konto laufen lasse ? Bei meinem Partner ist es leider auch so das es sich um ein Pfändungsschutzkonto handelt. Gibt es da Möglichkeiten diese einmalige Zahlung irgendwie "frei zu stellen" ? Es handelt sich ja nicht um Einkommen ,sondern nur um Ersatz ... ?! Fg
2 Antworten
"Gibt es da Möglichkeiten diese einmalige Zahlung irgendwie "frei zu stellen" ? "
Natürlich nicht.
"Es handelt sich ja nicht um Einkommen ,sondern nur um Ersat"
Das interessiert den Gläubiger aber nicht im geringsten.
Die einzige Möglichkeit ,das Geld bei jemanden anderen aufs Konto kommen lassen.