P-Konto und Gerichtsvollzieher: Guthaben 800€ Forderung von 400€?

5 Antworten

Du hast dir die Frage doch selbst beantwortet. Das Guthaben auf dem P-Konto von 800 Euro unterliegt dem Pfändungsschutz und kann damit nicht gepfändet werden. Mit dem Gerichtsvollzieher hat das übrigens nichts zu tun, da dieser keine Forderungspfändung durchführt, sondern das Vollstreckungsgericht.

Das pfändungfreie Guthaben auf dem P-Konto bleibt pfändungsfrei, egal, wie hoch der Schuldbetrag ist. 

Vielen Dank!


Auf dem P-Konto sind ca. 1000€ angeblich pfändungsfrei.

1.079,99 € p.M.


Was passiert den jetzt?

Nichts. Der Betrag bzw. Geldeingang reicht für eine Gläubigerbefriedigung nicht aus.

Die Antworten hier sind leider nicht ganz richtig bzw. fehlt da im Detail etwas:

Was passiert kommt 1. darauf an, wie viel du für diesen Monat (!) bereits verfügt hast und 2. Woher das Geld stammt bzw. genauer: Von wann das Geld aufgelaufen ist.

Es sind nur die monatlichen Einkünfte bis zum Freibetrag auch wirklich pfändungssicher. Nicht verbrauchtes Geld wird einmalig in den Folgemonat übernommen, danach ausgekehrt.

Geld auf einem P-Konto ansparen bewirkt also nur, dass es am Ende gepfändet wird.

Umgekehrt: Wenn man das Geld nicht verbraucht, kann man es auf dem Konto belassen, um Schulden zu tilgen oder man weist die Bank explizit an, die Pfändung zu bedienen und dann die Pfändung aufzuheben.

Am Ende nach Bezahlen der Schulden nicht vergessen, den Titel vom Gläubiger zu verlangen.

Der Freibetrag (1.078,88 €) auf einem P-Konto ist nicht "angeblich" unpfändbar, sondern tatsächlich unpfändbar.

Es wird nichts an den Gläubiger abgeführt.

Vielen Dank!