P-konto überweisung & abheben

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P-Konto ist Pfaendungsschutzkonto. Da giltet die Pfaendungsgrenze von mind. 900€. Was darueber geht kann man dir pfaenden. Wenn du staendig hohe Umsaetzte oder Einkommen ueber deutlich 1000€ hast, wird sofern vollstreckbare Schuldtitel existiren, irgendwann Kontopfaendung kommen. Dann giltet aber die Aktuelle Pfaendungsgrenze von mind. 900 oder [knapp 1000€. Gibt aber glaub bei Verletzung der Unterhaltspflicht ausnahmen. Wenn einer keinen Unterhalt mehr bezahlt, ohne das zu regeln.

Hier folgt die Qualität des Inhalts der Qualität der Rechtschreibung.

So beträgt die grundsätzliche Pfändungsfreigrenze bei einem P-Konto seit dem 01.07.2011 (und mind. noch bis zum 30.06.2013)** € 1.028,89**.

Und "eine Kontopfändung" kommt nicht bei mtl. Umsätzen von "über € x" sondern dann, wenn Forderungen nicht beglichen werden, Titulierungen erfolgt sind und dann immer noch nicht gezahlt wird.

Unterhaltspflichtverletzungen sind zutiefst unmoralisch und deshalb gem. § 170 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html) strafbares Unrecht. Allerdings gibt es für Unterhaltsforderungen beim P-Konto keine (automatisch) niedrigeren Freibeträge.

Meines wissens kannst Du pro Monat über 1078 Euro verfügen, kann auch etwas mehr oder weniger sein. Das Geld das Du im Vormonat nicht verbraucht hast, wird im Folgemonat auf den Freibetrag draufgepackt, so das sich der Freibetrag von Monat zu Monat erhöht. Näheres solltest Du besser bei Deiner Bank nachfragen.

Der mtl. geschützte Grundfreibetrag beträgt seit 01.07.2011 (und mind. noch bis 30.06.2013) € 1.028,89!

Sie können nicht soviel überweisen, wie Sie wollen.

Spätestens beim Kontostand = € 0,00 ist seitens der Bank Schluß.

Bei einem Kontostand von € 1.000,00 und bereits im laufenden Monat verfügter € 500,00 könnten Sie noch € 500,00 überweisen.

In deinem Fall, könntest du nur noch 500 abheben. Das ist ja der Sinn eines P-Konto