Wieso habe ich trotz meines P-Kontos noch Kontogebühren zu bezahlen?
Ich habe seit einigen Monaten ein P-Konto bei der Sparkasse, welches als online Konto läuft. Trotz mtl Kontoführührungsgebühr.von 5,50€ muss ich noch extra je 0,50€ für jede Überweisung, Gutschrift /Geldeingang, Dauerauftrag, Lastschrift etc bezahlen. Selbst bei Lohneingang und KiGe werden noch je 0,50€ berechnet. Ist das zulässig?
4 Antworten
Es wird bei der Umwandlung eines Girokontos nur der Status geändert.
Das Girokonto behält dabei weiterhin seinen Typ mit dem es eröffnet wurde.
Die anfallenden Kosten für dein Girkonto-Typ stehen in der Gebührentabelle deiner Sparkasse.
Wegen der Gebühren für den Gehaltseingang solltest du dich mal an deine Sparkasse wenden. Ob Gebühren für das Kindergeld gerechtfertigt sind sollte man dir auch dort beantworten.
Im Zweifelsfall solltest du darüber nachdenken den Typ deines Grokontos zu ändern: Viele Sparkassen bieten auch ein Komplett-Preis an, bei dem keine Buchungsgebühren anfallen.
Vielen Dank für die Antwort. Ich war heute bei meiner Bank, welche bei mir im Ort ist und mir wurde gesagt, dass ich das einfache Konto Giro Basic habe, welches normal nur 2,50 KFGebühr kostet. Ich muss 5,50 p.M. bezahlen da ich ein P-Konto habe und die ganzen anderen Einzelgebühren, incl Abhebung am Automaten unserer Bank, sind nur weil es ein P- Konto ist, da sie ihre Kosten irgendwie rein bekommen müssen. Lt. BGH Urteil ist dies nicht rechtens, da ein P-Konto nicht teurere sein darf als ein normales Konto.
Mein Fachgebiet.
Also selbst im Jahr 2016 gibt es diese kriminellen Kreditinstitute immer noch, die für ein P-Konto höhere Gebühren verlangen als für das reine Girokonto zuvor. Unglaublich.
Deine "Spar"kasse ist kriminell. Was sie macht, stellt strafrechtlich eine Untreue nach § 266 StGB dar. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html
Anzeigen bringen aber nur etwas, wenn du genau weißt welcher Bankmensch die Gebühren von deinem Konto abgezogen hat, bzw. wer das als "hohes Tier" absegnete.
Wenn du vorher das Giro Basic für 2,50 € monatliche Kontoführungsgebühr hattest, dann muss dieses Giro Basic nach Umwandlung in ein P-Konto exakt so bestehen bleiben. Die monatliche Kontoführungsgebühr darf sich auf keinen Fall erhöhen.
Ein P-Konto ist immer die Fortführung des bisherigen Girokonto. Bei Beantragung eines P-Kontos muss das vorherige Girokonto so bestehen bleiben wie es ist.
Das Kontomodell darf sich nicht ändern, die Gebühren dürfen sich nicht ändern, deine Bankkarte darf nicht ausgetauscht werden. Online Banking ( wenn bereits vorhanden ) muss weiter nutzbar sein.
Ein P-Konto bedeutet nur, dass das bisherige Girokonto mit dem automatischen Pfändungsschutz ausgestattet wird. Denn ein P-Konto stellt niemals ein eigenes Kontomodell dar.
Vielmehr ist ein P-Konto immer nur eine gesetzlich geregelte Zusatzvereinbarung zum bisherigen Girokonto, auf die jeder einen Anspruch hat der ein Girokonto sein eigen nennen kann.
Bei einem gepfändeten P-Konto darf die Bank den Dispo und die Kreditkarte kündigen. Aber nicht zu pauschal und "hau ruck", sondern immer Einzelfall bezogen.
Alles andere muss beim P-Konto gegenüber dem normalen Girokonto gleich bleiben. Es darf keine weiteren Einschränkungen geben. Hat man ein P-Konto aber keine Pfändung, dann darf es überhaupt keine Einschränkungen geben.
Weder darf dann der Dispo, noch die Kreditkarte gekündigt werden. Bei einem P-Konto ohne Pfändung gilt auch kein eingeschränkter Freibetrag ( aktuell mindestens 1.073, 88 € monatlich ) .
Hat man keine Pfändung bei seinem P-Konto, dann kann man auch über 5.000 € und mehr verfügen.
Wichtig: Hast du eine Pfändung, dann vermeide jede unnötige Überweisung oder Einzahlung. Auch eigene Einzahlungen. Denn jeder Geldeingang mindert deinen Freibetrag. ( nur wenn Pfändungen vorliegen )
12 € haben die Kriminellen früher verlangt? Wundert mich nicht. Das war üblich beim P-Konto. Es gab Volksbanken, ( sind/waren die Schlimmsten beim P-Konto ) die haben 30 € monatlich (?) für ein P-Konto verlangt.
Dir stehen theoretisch bis rückwirkend 1.01.2013 alle zu unrecht abgebuchten Gebühren zu. Das ergibt sich aus den Verjährungs §§ 195 und 199 des Bürgerlichen Gesetzbuch. ( BGB )
Hast du dein P-Konto erst seit zum Beispiel April 2015, dann hast du natürlich Rückzahlungs Ansprüche erst ab April 2015 .
Da deine Sparkasse tief kriminell ist, halte dich erst gar nicht mit denen auf. Geh am besten gleich zum Amtsgericht und dort zur Vollstreckungsabteilung. Bitte da um Hilfe. Die ist kostenlos.
Nimm aber bitte unbedingt deinen Personalausweis, deinen Girokonto Vertrag, deinen P-Konto Vertrag und deine Kontoauszüge ab 1.12.2015 mit. Die Unterlagen brauchen die Rechtspfleger, um sich von deiner Situation überzeugen zu können.
Deiner Sparkasse schreibst du unabhängig von deinem Gerichts Besuch einen Brief:
""Name, Anschrift, Kontonummer
Werte Damen und Herren,
Seit .. .. .... führe ich bei ihnen ein P-Konto. Für dieses verlangen Sie 5,50 € monatliche Gebühren.
Bevor ich das P-Konto beantragte hatte ich bei ihnen das Giro Basic Kontomodell, welches 2,50 € monatliche Gebühren veranschlagte.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass mein Giro Basic Konto rechtlich weiter besteht. Es ist jetzt nur mit dem automatischen Pfändungsschutz ausgestattet. Wenn man sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln lässt, dann darf sich gerade nicht das Kontomodell ändern.
Ein Pfändungsschutzkonto stellt niemals ein eigenständiges Kontomodell dar. Ich und meine Sparkasse haben auch keinen Änderungsvertrag unterzeichnet, der Sie berechtigt von mir höhere Kontoführungsgebühren zu verlangen.
Ein P-Konto Vertrag ist keine Änderungsvereinbarung, sondern mein gesetzlicher Anspruch auf Umwandlung eines Girokonto in ein P-Konto. ( § 850k ZPO )
Eben aufgrund von diesen gesetzlichen Anspruch habe ich das Recht, dass mein Girokonto kostenlos und ohne weitere Zusatzkosten in ein P-Konto umgewandelt wird.
Der Bundesgerichtshof hat dies mit seinen Urteilen vom 13.11.2012 und 16.07.2013 bestätigt. Sie sind eine der wenigen Banken, die noch immer für ein P-Konto mehr Gebühren verlangen. Das ist nicht tolerierbar.
Das Verlangen von höheren Gebühren beim P-Konto entbehrt jedweder rechtlicher Grundlage.
Ich fordere Sie auf, ab spätestens 1.03.2016 mein Konto wieder gemäß des Giro Basic zu bepreisen. Mit 2,50 € monatlichen Kontoführungsgebühren und den entsprechenden Konditionen für Überweisungen, Lastschriften usw. .
Bis 1.03.2016 haben Sie mir zudem gemäß der §§ 195 und 199 des BGB alle zuviel erhobenen Gebühren zu erstatten. Also die monatliche Differenz der Kontoführungsgebühren in Höhe von 3 €, sowie alle Bepreisungen von Lastschriften, Gutbuchungen, Überweisungen, die laut meinem Giro Basic gar nicht oder geringer bepreist werden.
Das alles gilt nicht nur für meine Person, sondern für alle ihre P-Konto Kunden.
Ich weise Sie vorsorglich noch darauf hin, dass Sie mein Konto nicht willkürlich kündigen dürfen. Gemäß § 675h, Absatz 2 BGB müssen Sie mindestens 2 Monate Kündigungsfrist einhalten.
Den Rechtsweg behalte ich mir ausdrücklich vor.
Ort, Datum, Unterschrift""
Lass dir nichts gefallen. Du bist im Recht. Deine "Spar"kasse ist einfach nur krankhaft kriminell und willkürlich.
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850k.html
http://www.vzbv.de/pressemitteilung/bgh-zusatzentgelt-beim-p-konto-unzulaessig
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675h.html
Schreib mir bitte mal den Namen deiner Sparkasse.
vielen Dank, jedoch habe ich vorher eine Gebühr von 12 € für das P Konto gehabt und nur bei Barbuchungen (z.B. Bareinzahlung) musste ich extra Gebühr bezahlen. Ansonsten hatte ich keine zusätzlichen Kosten, jetzt dagegen habe ich teilweise 16 € und mehr im Monat, je nachdem wie oft ich was überweise etc., das kann doch so nicht stimmen. Auf Anfrage bei der Bank kam nur die Antwort "das ist so weil es ein P-Konto ist"
Marshall: das ist kein Freibrief für die Bank/Sparkasse einfach andere Gebuhren als vorher zu verlangen!
Marshall: Absolut sinnfreier Kommentar.
Und weil sie jetzt ein Konto hat, muss sie sich alles gefallen lassen? Die Bank macht Fehler und ist bewusst kriminell. Nicht die Fragestellerin.
Du hättest das auch schon in deiner Frage erwähnen können.
Bitte prüfe mal als welchen Konto-Typ du das Konto eröffnet hast und ob du bei der Umwandlung in ein P-Konto du den Konto-Typ geändert hast. Für jeden dieser Schritte (Einrichtung, Umwandlung, Änderung) mußtest du ja ein Formular unterschreiben von denen dir ein Exemplar ausgehändigt wurde
Bedenke bitte dabei, wenn EC/Kredit-Karten dazu gebucht werden können auch andere KoFü-Gebühren entstehen.
Hast du das Giro-Konto bei einer Filale in deiner Nähe oder bei einer reinen Online-Bank eröffnet?
Wenn du es in einer Filale eröffnet hast, laß dir von dem für dich
zuständigen Sachbearbeiter in einem persönlichen Gespräch die Details zu den Gebühren erklären. Mache dir dabei ruhig Notizen!
Evtl mußt du den Konto-Typ ändern (mtl. Gebühr ohne Buchungskosten)
Mich persönlich wundert es zB. das bei baren Ein-/Auszahluingen Gebühren anfallen.
think: Wenn man sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln lässt, dann darf sich nicht das Kontomodell ändern.
Ich war dabei als ein Girokonto Klassik in ein P-Konto umgewandelt wurde. Dabei wurde angeboten auch das Konto-Modell zu ändern in ein Girokonto Komplett.
Taunussparkasse
Giro Basic:€ 1,95 mtl
je € 0,25 für Beleglose Buchungen am Selbstbedienungsterminal.
keine Gebühren bei Bar-Einzahlung/-Abhebung
SpakassenCard € 6,- jährlich (= € 0,50 mtl)
Girokonto Komplett €7,95 mtl
keine Gebühren für Belegl.Buchungen am Selbstbedienungsterminal
kostenlose SparkassenCard.
Maßgebend für die Entscheidung war nun eigentlich nur noch die Anzahl der Beleglosen Buchungen am Terminal.
7,95 - (1,95 + 0,50 ) = 5,50 mtl = 22 Buchungen mtl á 0,25
Im monatlichen Durchschnitt fielen etwa 16-18 Buchungen an:
- 3x Geldeingang
- 10 x Daueraufträge / Abbuchungen
- 1x mtl Dauerauftrag Anlegen/ Ändern/Löschen
- 2-4x Zahlung mit SparkassenCard
- die meisten Einkäufe wurden bar bezahlt = keine Gebühren
Mag ja sein das die Gebühren bei dem P- Konto höher sind ,aber besser so als kein Konto zu haben ,weils immer weg ist wenn Pfändung kommt.Ausserdem wird der Überschuss an die Gläubiger bezahlt so das man auf diese Weise seine Schulden tilgt ,was man sonst sicher nicht täte.
Hier geht es nicht darum ob teures P-Konto oder gar kein Konto sondern darum, das die Sparkasse wohl den Konto-Typ geändert hat und nun nach einem anderen Gebühren-Model Buchungskosten für jede Buchung verlangt!
Marshall: Deine Antwort ist absolut nicht hilfreich.
Die Gebühren dürfen beim P-Konto nicht höher sein.
Bedenke ,hättest du gar kein Konto ,würde dich jede Einzahlung,Überweisung 5 € kosten.