P-Konto-Gebühren als Student?
Hallo,
mein Konto war zwischen 2012-Mitte 2017 ein P-Konto und ich habe pro Quartal 15 Euro bezahlt, nachdem ich mein Konto zu P-Konto gewechselt hatte. Davor musste ich als Student nichts bezahlen. Daher habe ich meine Bank gefordert, innerhalb diesen fünf Jahren erhobenen Gebühren zurückzuzahlen.
Meine Bank hat geantwortet und hat meinen Antrag auf Zurückzahlung abgelehnt. Sie meinen, dass sie für die Führung eines P-Kontos Entgelt auffordern dürfen. Meine Frage ist nun: Dürfen sie das? Ich musste wie gesagt als Student nichts bezahlen für die Kontoführung. Erst nach der Umwandlung in P-Konto habe ich angefangen, 15€/Quartal zu bezahlen.
Freue mich auf eure Antworten.
VG
6 Antworten
Die Frage ist einfach erklärt.
Das sog. P-Konto (pfändungsfreie Konto) schützt den Inhaber durch Pfändungsversuche der Gläubiger.
Der Betrag der nicht pfändbar ist, wird anhand sog. Pfändungsfreibeträge ermittelt. Für eine allein lebende Person liegt der Pfändungsfreibetrag um die 1.000,- EUR.
Die Bank ist jedoch gesetzlich verpflichtet das P-Konto zu überwachen und ggf. Höhere Beträge zu pfänden.
So könnte es ja durchaus sein, dass du eine Erbschaft machst oder das deine Oma irgendwann eine Sparvertrag zu deinen Gunsten abgeschlossen und dieser zur Auszahlung kommt. Ein kleinerer Lottogewinn um die 5.000,- Euro ist ebenfalls und sogar mehrfach die Woche möglich.
Diese Kontrolle des P-Kontos, lässt sich die Bank vergüten.
Wer nicht auf eine Bank mit Filialnetz angewiesen ist, und seine Überweisungen sowieso über Onlinebanking erledigt, sollte sich einmal Gedanken über das Angebot der Norisbank machen.
Faire Konditionen. UNd für das Führen eines P-Kontos fallen glaube ich 5,- EUR im Monat an. Kann aber sein, dass auch die inzwischen nicht mehr erhoben werden.
Hier mal der Link zum Thema:
http://www.guthabenkonto.net/norisbank/
Eine farier Alternative zu herkömmlichen Banken und Sparkassen.
Und wo ist das jetzt besser mit 5€ pro Monat als die Abrechnung seiner bisherigen Bank mit 15€ pro Quartal?
yep, aber die gleichen Kosten, die er nicht zahlen möchte ;-)
Ist richtig. Steht im PLV drin.
Die Bank darf bei der Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto weder mit den Gebühren hoch gehen noch die Leistung mindern. Dafür gibt es höchstrichterliche Urteile. Macht Sie das ist das ungesetzmässig und man kann sie auffordern dies umgehend abzustellen bzw. den Betrag rückfordern.
Dies entschied nun nach Klage der Verbraucherschutzvereinigungen der BGH am 14.11.2012 im Wege der Unterlassungsklage gegen zwei Sparkassen.
(Bundesgerichtshof AZ: XI ZR 145/12 und XI ZR 500/1 vom 14.11.2012). Die Kreditwirtschaft hat zugesagt, die BGH-Urteile umzusetzen und zukünftig bei der Gestaltung ihrer Preismodelle zu beachten.
Wenn es nicht anders geht muss man die Bank verklagen.
Quelle:
Die dürfen das, du bist selbst schuld wenn du ein P-Konto gebraucht hast. Außerdem sind das noch sehr moderate Gebühren, in unserer Bank ist das deutlichst teurer (Santander)
Warum sollten sie das nicht dürfen? Von einem Kunden, an dem man nichts verdienen kann und der nur Kosten verursacht Gebühren zu nehmen, ist doch verständlich und legitim.
Wenn dir das nicht passt, kannst du gerne die Bank wechseln.
Sie dürfen das nicht, weil es ein Paar BGH-Urteile geben, die die Extra-Kosten für P-Konten unzulässig erklärt haben. Ich weiß wie gesagt nicht, ob die erhobene Gebühren bei meinem Fall als Extra-Kosten zu bewerten sind (weil ich ansonsten als Student keine Gebühren zahlte) oder halt Kontoführungsgebühr bei meinem Fall auch zulässig sei.
Nein, da ging es um ZUSÄTZLICHE und überhöhte Gebühren zur Kontoführung. Das greift da nicht.