P-Konto Freibetrag erreicht aber noch offene Rechnungen?

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Die Bank ist selbst berechtigt, mit der Bescheinigung vom Jobcenter den Pfändungsfreibetrag einmalig zu erhöhen. Ich würde denen da nochmal auf die Füße treten - und wenn das nicht hilft, kann dir der Rechtspfleger vom Amtsgericht auch schriftlich bestätigen, dass dies so ist. Die Bank kommt also nicht drum herum, das so zu machen. Oft ist es auch bloße Unwissenheit seitens der Bank und kein böse Wille - ggf. sollen die eben selbst mal beim Amtsgericht anrufen, du kannst denen ja die Durchwahl von deinem "Bearbeiter" beim Gericht geben.

Im Übrigen sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes grundsätzlich nicht pfändbar - siehe § 42 Abs. 4 SGB II - und mit der Bescheinigung vom JC sollte die Bank hier auch unkompliziert einlenken.

Erst einmal danke für deine hilfreiche Antwort. Erst hieß es auch, dass die Bank nur eine Bescheinigung braucht vom JC allerdings habe ich dann ein kurzes Schreiben erhalten woraufhin mich die Bank an das Vollstreckungsgericht weitergeleitet hat. Wenn Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht pfändbar sind, ist es dann nicht möglich das P-Konto wieder in ein normales Konto umzuwandeln? Oder würde dann die Pfändung auf dem Konto direkt von meinem Alg2 Betrag genommen?

Ich werde nochmal meine Bank anrufen allerdings sind die Leute dort eher genervt und sehr unkooperativ zumal die beiden Personen hier in der Stelle mich immer an die Hotline verweisen und selber nichts anderes machen....

das vollstreckungsgericht sollte das ganze als eilantrag sofort freigeben können. alle unterlagen (pfändungsbescheid, ALG2-bescheid aus dem die nachzahlung hervor geht) mitnehmen, die sache erklären und dann auf freigabe hoffen.

Ausgereizter Betrag ist ausgereizter Betrag.

So weit ich weiss, darf die Bank den Betrag gar nbicht für Dicvh anheben.. die Gläubiger haben bedient zu werden.

Wär vielleicht eher ein Gedanke, das JC nach einem kleinen Kredit zu fargen (die haben aber mal hübsch fröhlich das Problem auf die Bank gewälzt)