P-Konto eröffnen neben Gemeinschaftskonto?

4 Antworten

Das P-konto kann nur eine Einzelperson haben - das Konto muß in 2 neue Konten umgewandelt werden - Deins als P-Konto und das Deiner Freundin als "normales" Girokonto.

Denn:

Beim Oder-Konto ist jeder Inhaber alleine verfügungsberechtigt, alle Inhaber haften jedoch gesamtschuldnerisch.

Liegt gegen einen der Inhaber eine Pfändung vor, kann daher das gesamte Guthaben gepfändet werden.

Das bedeutet in der Praxis, dass gegebenenfalls die Einlagen eines unbeteiligten, unverschuldeten Kontoinhabers zur Tilgung der Schulden eines anderen Inhabers Verwendung finden.

Beim Und-Konto gestaltet sich die Pfändung schwieriger. Da Verfügungen nur durch die Kontoinhaber gemeinsam getätigt werden dürfen, kann die Bank Leistungen nur an alle Inhaber gemeinschaftlich mit befreiender Wirkung erbringen. Im Falle einer Vollstreckung in das Guthaben bedeutet das zunächst, dass gegen jeden Kontoinhaber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegen muss. In der Praxis ist das nur selten möglich, da üblicherweise nur gegen eine Person ein vollstreckbarer Titel existiert. Für die Bank bedeutet das: Der betroffene Kontoinhaber darf keine Verfügungen mehr tätigen. Da bei einem Und-Konto jedoch nur eine gemeinschaftliche Verfügung möglich ist, haben auch die Mitinhaber keinen Zugriff mehr auf das Konto.

Inwieweit das Guthaben vollstreckt wird, richtet sich nun nach dem Rechtsverhältnis innerhalb der Kontengemeinschaft. Weisen die Inhaber eine Bruchteilsgemeinschaft nach, ist von der Pfändung lediglich der Anteil des Guthabens betroffen, der zum Vermögen des Inhabers zählt, gegen den der vollstreckbare Titel vorliegt. Andernfalls kann in das gesamte Guthaben vollstreckt werden.

Heißt im Klartext . ich kann nicht gleichzeitig ein gemeinschaftskonto und ein P-Konto bei einer anderen Bank haben ?

@danihh

Doch - im Prinzip könnte man mehrere Konten haben - aber Deine Freundin möchte doch wohl nicht Deine Schulden bezahlen...denn das müsste sie zunächst, wenn eine Pfändung eintritt...

Und auf einem Nicht-P-Konto ist ALLES weg.

Daher sollte man keine Gemeinschaftskonten gleichzeitig neben einem P-Konto unterhalten.

Du musst zuerst ein eigenes Girokonto auf deiner Bank eröffnen,bevor du es in ein P - Konto umwandeln kannst.Dazu ist jede Bank verpflichtet,ein bestehendes Konto,was nur auf 1. Person läuft,umzustellen,wenn diese Person auch der Kontoinhaber ist.

okay .danke . also ist jede Bank verpflichtet ein Giro - Konto einzurichten ? und im nach hinein wenn das Konto eröffnet ist lass ich als P - Konto umstellen ? hab ich das richtig verstanden ?

@danihh

Ja,ist richtig !!! schönes Wochenende , Gruß Isomatte

@danihh

Nein, das ist nicht ganz richtig. Nicht jede Bank ist verpflichtet, dir ein Girokonto einzurichten.

Jede Bank ist verpflichtet, dir ein bei der jeweiligen Bank bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Aaaber:

  1. Du kannst jederzeit ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln, sofern es auf dich alleine läuft. Wenn du zusätzlich zum Gemeinschaftskonto ein P-Konto einrichten willst, sollte dies auch möglich sein. Das Gemeinschaftskonto ist dann jedoch nicht vor einer Pfändung geschützt.

  2. Nicht jede Bank muss dir ein Girokonto einrichten. Es gibt sogar nur recht wenige (leidglich Sparkassen in bestimmten Bundesländern), die dazu verpflichtet sind. Genau so kann dir die Bank auch jederzeit dein Konto wieder kündigen.

Falls du jedoch denkst, dass du einfach bei 10 Banken ein P-Konto einrichten kannst, um den Freibetrag zu erhöhen, sei dir gesagt, dass dies nicht möglich ist. Du darfst insgesamt lediglich 1 P-Konto besitzen. Alle weiteren Konten sind nicht vor der Pfändung geschützt. Die Kosten des Kontos darf die Bank selbst bestimmen, sie dürfen aber nicht unverhältnismäßig sein.

Ja sicher kannst du dir ein P-Konto einrichten ,nur die Banken sind nicht verpflichtet dir eins zu geben.