P-Konto, Bank weigert sich Guthaben auszuzahlen- wer hat Rat?

4 Antworten

Duch die Umwandlung in ein P-Konto wird ein Grundfreibetrag vor der Pfändung geschützt (1.073,88 € pro Kalendermonat) - bis zu diesem Betrag kann man verfügen.

Ein höherer Grundfreibetrag ist möglich; hier Infos, wie das geht:

https://www.verbraucherzentrale.de/bescheinigung-grundfreibetrag

Die Pfändung war letzte Woche Montag - d. h. daß die Pfändung nur für das Guthaben erfolgen darf, was am 18.04. zum Zeitpunkt der Vorlage des Pfändungsbeschlusses bei der Bank auf dem Konto war (Uhrzeitgenau).

Beispiel:

Vorlage Pfändungsbeschluß 10:35h

Barabhebung 10:33h

Die Abhebung darf den Monatsfreibetrag nicht mindern.

Ggf. wäre zu prüfen, ob die Bank Verfügungen im April vor der Pfändung auf den Freibetrag angerechnet hat - das wäre nicht rechtskonform.

Sollte das Konto im Minus sein, dann greift der Pfändungsschutz des P-Kontos nicht.

Dann wird die Bank den Pfändungfreibetrag mit dem vorhandenem Minus verrechnen, bis das Konto ausgeglichen ist - die Folge ist, daß nichts mehr ausgezahlt wird und auch keine Abbuchungen mehr vorgenommen werden.

Hier hilft nur, keine Gelder mehr auf das Konto überweisen zu lassen oder das Minus in einen Ratenkredit umzuwandeln.

Auf dem Sparbuch gibt es keinen Pfändungsschutz.

War eben bei der Bank, hatte gestern 5 Euro eingezahlt, um die Verfügbarkeit zu prüfen. Siehe da,  die 5 eu sind verfügbar. Lt Mitarbeiter bedeutet das, das ich bis Monatsende meinen gesamten Verfügungsrahmen noch hätte. Doch warum das Guthaben weg ist, kann mir keiner sagen, ich solle mich an die zentrale wenden... Sparkonto ist weg, war klar...

erst mal solltest du da nicht mit der bank reden sondern alles schriftlich machen und auch nur auf schriftliche antwarten bestehen. das machen sie nicht gerade gern weil da natürlich alles nachweisbar ist. sagen können sie viel. da weiss einer nicht was der andere sagt.

die bank muss dann begründen wieso der freibetrag ausgeschöpft ist.

die wollen dich nur schröpfen --- aber hast du dir selbst verschuldet, denn die Pfändung kommt nicht sofort -- da kommen erst Mahnungen. Mit denen hättest du erstmal zur AOK gehen müssen und wegen Ratenzahlung fragen bzw. zum Anwalt oder P-Konto anlegen.

Und wie gesagt -- es geht besonders als junger Single auch billiger als AOK freiwillig versichert.

Jetzt musst du halt die Regeln der Bank befolgen. Geld zählt immer zu dem Monat in dem es am Konto eintrifft.

Das heisst wenn Geld am 31. des Monats eintriffst musst du schnell rennen und genau den Verfügungsrahmen am 31. ausschöpfen sonst hast die A-Karte.  (im April dann 29. des Monats --- da 30. Samstag).

Aber wenn es da nicht verfügbar ist, weil immer einen Tag warten?

Du musst zu der Stelle wo der Freibetrag entschieden wurde. Und ja es ist rechtens der Bank bei einer Pfändung dir im Monat nur den Freibetrag auszubezahlen.

Vielleicht solltest du dich bei einem Anwalt besser informieren.

Und wenn du kein Held dafür hast dann geht dass auch mit einem Beratungsschein