P-Konto Auskehrbetrag von verfügbarem Betrag abrechnen?

1 Antwort

Bekommst Du jeden Monat den gleichen Betrag ausgezahlt? Überweist Dein Arbeitgeber bereits den Pfändungsbetrag laut Tabelle an den Insolvenzverwalter? Ist das Dein einziges Einkommen? Dann lasse Dein Konto über das zuständige Amtsgericht bis zu diesem Betrag freigeben. Alles Andere ist eine unzulässige Doppelpfändung.
Variiert Dein Gehalt jeden Monat? Dann kannst Du eine so genannte „Freigabe an der Quelle“ beantragen. Damit ist Dein Konto komplett freigegeben und Du hast den Stress jeden Monat nicht mehr.

Danke erstmal und Entschuldigung, dass ich nicht so schnell reagiert habe (PC-Probleme).

Ich habe inzwischen mit meiner Insolvenzverwaltung gesprochen. Die geben mir Recht, haben aber keinen Einfluß darauf. Es ist sogar so, dass meine Lohneingänge von Ihr freigeschaltet sind. Dieses Problem gäbe es fast immer mit P-Konten. Ich solle schnellst möglich mein Konto auflösen, und mir dann ein neues Konto (normales Konto, kein P-Konto) eröffnen. Dann wären diese Probleme behoben.

Auf der Sparkasse war ich auch. Stand momentan: es wird geprüft, ob diese Software, die hier die Berechnung bei P-Konten vornimmt, einen Fehler hat. Angeblich kümmert sich jetzt die "Fachabteilung" um dieses Problem. Arroganter weise hat die Sparkasse erst reagiert, nachdem ich erfolglos telefonisch und persönlich die Probleme ansprach, und Belege über die Zahlen und Abrechnungen haben wollte, das ganze schriftlich mitgeteilt hatte. Zuvor wurde ich sowohl von den Sachbearbeitern, wie auch von dem Abteilungsleiter mit viel Gespräch hingehalten.

@FelixSaar

Die "Freigabe an der Quelle" ist zwar ein guter Rat, greift aber hier nicht, da die Bank automatisch (zumindest hier), ohne zu prüfen, die Freigrenzen bei einem P-Konto fest in der Software integriert hat. Und der Ablauf ebenfalls automatisiert ist. Angeblich geht das bei P-Konten nicht anders. Ebenfalls wäre eine Freigabe über das Amtsgericht "monatlich" zu erneueren. (alles Auskünfte von den entsprechenden Stellen).. !!

Soweit ich weiß, brauchst du eine Freigabe vom Amtsgericht. Alles andere lassen die Banken nicht gelten. So eine Freigabe geht eigentlich recht schnell. Wenn der Brief vom Amtsgericht da ist, wird innerhalb eines Tages freigegeben.

@DieMoneypenny

Ich habe mit dem Amtsgericht gesprochen. Die freundliche Mitarbeiterin sagte mir, dass es (blödsinnig) leider so wäre, dass diese Freigabe MONATLICH zu erneuern wäre. Zwar könnte man dann immer mit "kopierten" Anträgen arbeiten, aber eben jeden monat neu!

Vorsicht mit dem Auflösung des Kontos. Die Sparkasse ist die einzige Bank, die dir in deiner Situation ein Girokonto auf Guthaben Basis geben muss...

@DieMoneypenny

angeblich MUSS dir jede Bank ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen, wenn du kein Konto hast. Deshalb müßte man den Umweg über eine Schließung des vorhandenen Kontos gehen. (Information der Insolvenzverwaltung).

Das kann ich bestätigen. Das ist wirklich Blödsinn mit der monatlichen Erneuerung.
Das mit der Software glaube ich, dass das ein Automatismus ist. Aber der muss ja änderbar sein. Fast jeder Mensch hat einen individuellen Freibetrag auf seinem Konto hinterlegt. Auch diese Aussage der Bank halte ich für mehr als fragwürdig.

Ich glaube nicht, dass jede Bank das muss. Ich meine, das trifft wirklich nur auf die Sparkassen zu. Und deine scheint ja leider mehr als unfähig zu sein. Viele Banken haben Probleme mit P-Konten, machen aber wie ihnen geheißen, wenn man ihnen die entsprechenden Dokumente vorlegt. Dass es eine Bank Aufgrund der Software nicht schafft, habe ich wirklich noch nie gehört.

Sorry, aber ich rege mich gerade so über die Aussage zum Thema Freigabe an der Quelle auf: Wie unfähig an eine Bank denn sein? Wollen die Dir ernsthaft weismachen, dass sie Aufforderungen vom Amtsgericht nicht nachkommen können? 😡

*kann (nicht an)