P-konto, aber nun einmalzahlung und freibetrag übersteigt?
hallo zusammen,
ich habe jetzt folgendes problem. Ich habe seit ein paar monaten ein P-konto eröffent, da auf meinem konto eine pfändung liegt. Ich habe einen freibetrag von rund 1500€. Bisher habe ich aber immer nur rund 1200€ gesamteinkommen. (bestehend aus Alg2 ca. 635€, Wohngeld 140€, UVG 133€, kindergel 184€ und kindergartenzuschuss 112€ welches aber direkt weiter an die kinderkrippe geht. ) Nun bekomme ich aber meine nebenkostennachzahlung von 699€ in voller höher bezahlt und dies geht leider auch auf mein konto. Welches ja dann weiter geleitet wird zum vermieter. Nun wird es aber einmalig meine höstgrenze übersteigen.
Was kann ich tun, das es nicht gepfändet wird? Da dies ja dem vermieter zusteht?
5 Antworten
Aber das kommt doch nicht alles am selben Tag ?
Besprech das mit dem Sachbearbeiter der die Nachzahlung anweist mal. Da muß es doch eine Lösung geben !
Bei einer Freundin war es auch so, dass diese Zahlunh dann gepfändet wurde weil diese über dem Freibetrag lag.
Falls jedoch Sozialleistungen davon betroffen sein sollen , beispielsweise eine Nachzahlung vom Jobcenter, Kindergeld, Wohngeld o.ä. Dann muss man mit einem dieser Bescheide zur Bank gehen, dann können diese Zahlungen ebenfalls nicht gepfändet werden
Dem Amt sagen, dass Sie an den Vermieter zahlen sollen oder allerschnellstens selbst überweisen.
Mach Dir nicht allzuviel Gedanken. Sag sicherheitshalber der Bank Bescheid. Die Nachzahlung kannst Du begründen, wenn es dazu kommen sollte.
Wenn das Geld erst einmal auf deinem Konto eingegangen ist, sieht es wohl schlecht aus. Falls die Arge die Zahlung noch nicht angewiesen hat, könntest du die Nachzahlung auch direkt an deinen Vermieter überweisen lassen, so kann nichts passieren.
ja, da bin ich mir eben nicht sicher ob es schon angewiesen wurde. Da ich heute den brief erhalten habe, gehe ich davon aus. Allerdings ging es noch nicht auf mein konto ein. Aber es werden in den nächsten 12 tage alle gelder eingehen
Gehe einfach am Montag zur ARGE, vielleicht hast du Glück und es wurde noch nicht angewiesen.
Inwieweit du dir noch eine Bescheinigung für eine Einmalzahlung holen kannst, muss dir ein Experte beantworten...
Direkt an den Vermieter überweisen lassen =) Oder von wo kommt das Geld? Wenn es vom Amt kommt, ist es nicht pfändbar. Vielleicht brauchst Du für den Monat dann einen Beschluss vom Amtsgericht.
da der brief heute kam, bin ich mir nicht sicher in wiefern die arge das geld schon angewiesen hat :-( Das allerschnellstens überweisen hätte ich sowieso gemacht. Allerdings geht es hier doch um das einkommen was die höstgrenze nicht überschreiten darf.